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Die Untere Fischereibehörde im Landkreis Teltow-Fläming nimmt
Aufgaben nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg wahr
und ist für die Einhaltung der Fischereiordnung zuständig.
Insbesondere gehören zu den Aufgaben der Unteren Fischereibehörde
die Durchsetzung der im Fischereigesetz für das Land Brandenburg
geregelten Hegepflicht des Fischbestandes in hiesigen Gewässern,
die zweckmäßige Bildung von Fischereibezirken, die Aufsicht über
die Fischereigenossenschaften, die Kontrolle von Fischereipachtverträgen,
die Genehmigung von Hegeplänen, die Fischereischeinerteilung, die
Ausgabe der Fischereiabgabemarken an Angler, die Abgabe an Fischereiausübungsberechtigte
und Abrechung der Fischereiabgabemarken, die Durchführung der Anglerprüfungen,
die Genehmigung von Gemeinschaftsfischen und ähnlichen Angelveranstaltungen,
die Genehmigung für die Verwendung von künstlichem Licht und
von Elektrizität sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
Das Auftreten von Fischsterben und Fischerkrankungen mit seuchenhaftem
Charakter ist der Fischereibehörde anzuzeigen.
Unter der Aufsicht der Fischereibehörde
stehen auch die ehrenamtlichen Fischereiaufseher. Derzeit gibt es in
TF 60 amtlich berufene Fischereiaufseher. Sie kontrollieren die Einhaltung
fischereirechtlicher
Bestimmungen an den Gewässern unseres Landkreises.
Ein Fischereibeirat sowie ein Fischereiberater stehen der Unteren Fischereibehörde
in grundsätzlichen Fragen zur Fischerei beratend zur Seite.
Ihre Fragen rund um die Fischerei beantwortet die Untere Fischereibehörde
im Amt
für Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz/Sachgebiet Ordnung und
Sicherheit (s. nebenstehender Kontakt).
Mehr Informationen rund um die Fischerei finden
Sie in der Dienstleistungsdatenbank.
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