Startseite - Landkreis Teltow-Fläming

KontaktImpressumGästebuchSitemap - Übersicht alle Seiten
7. Brandenburger Dorf- und Erntefest am 11. September 2010 - für mehr Informationen klicken Sie hier!


TF aktuell
Wirtschaft
Bürgerservice
A-Z Ansprechpartner
A-Z Dienstleistungen
A-Z Formularservice
A-Z Merkblätter
Ausländer
Bauen
BBI
Behinderte
Bildung u. Jugend
Denkmalschutz
Familie
Fischerei
Frauen
Gerichte
Gesundheit u. Soziales
Grundbuchämter
Jagd
Kreisverwaltung
Landesbehörden
Polizei
Senioren
Sozialvers./Rente
Umwelt u. Natur
Verbraucherschutz
Verkehr
Vermögensgesetz
Wohnen
Zweckverbände

nav1

Politik
Freizeit
Landkreis
wersja polska
Erfolgsgeschichte TF
Aktuell: Neue Grippe
.. Bürgerservice / Fischerei
zurück

Fischerei

Es gibt im Landkreis Teltow-Fläming derzeit ca. 5000 Angler und 11 Berufsfischer. Zur Ausübung der Fischerei erhalten Berufsfischer einen unbefristeten Fischereischein, der die Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten gestattet.

Angler, die Friedfische und Raubfische angeln wollen, benötigen einen entsprechenden unbefristeten Fischereischein oder haben einen gültigen Fischereischein A.

Für das Angeln von Friedfischen ist im Land Brandenburg seit dem 1. August 2006 kein Fischereischein bzw. Jugendfischereischein und damit auch keine Prüfung mehr erforderlich. Kinder müssen allerdings das Alter von acht Jahren erreicht haben.


Bachforelle

Die Untere Fischereibehörde im Landkreis Teltow-Fläming nimmt Aufgaben nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg wahr und ist für die Einhaltung der Fischereiordnung zuständig.

Insbesondere gehören zu den Aufgaben der Unteren Fischereibehörde die Durchsetzung der im Fischereigesetz für das Land Brandenburg geregelten Hegepflicht des Fischbestandes in hiesigen Gewässern, die zweckmäßige Bildung von Fischereibezirken, die Aufsicht über die Fischereigenossenschaften, die Kontrolle von Fischereipachtverträgen, die Genehmigung von Hegeplänen, die Fischereischeinerteilung, die Ausgabe der Fischereiabgabemarken an Angler, die Abgabe an Fischereiausübungsberechtigte und Abrechung der Fischereiabgabemarken, die Durchführung der Anglerprüfungen, die Genehmigung von Gemeinschaftsfischen und ähnlichen Angelveranstaltungen, die Genehmigung für die Verwendung von künstlichem Licht und von Elektrizität sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
Das Auftreten von Fischsterben und Fischerkrankungen mit seuchenhaftem Charakter ist der Fischereibehörde anzuzeigen.

Unter der Aufsicht der Fischereibehörde stehen auch die ehrenamtlichen Fischereiaufseher. Derzeit gibt es in TF 60 amtlich berufene Fischereiaufseher. Sie kontrollieren die Einhaltung fischereirechtlicher Bestimmungen an den Gewässern unseres Landkreises.

Ein Fischereibeirat sowie ein Fischereiberater stehen der Unteren Fischereibehörde in grundsätzlichen Fragen zur Fischerei beratend zur Seite.

Ihre Fragen rund um die Fischerei beantwortet die Untere Fischereibehörde im Amt für Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz/Sachgebiet Ordnung und Sicherheit (s. nebenstehender Kontakt).

Mehr Informationen rund um die Fischerei finden Sie in der Dienstleistungsdatenbank.


zurück
WERBUNG
TF Volltextsuche
Ansprechpartner
zum Thema:

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2

Ordnungsamt

Raum A1-2-01

14943 Luckenwalde

Untere Fischereibehörde:
Frau Ariane Otto

Tel.: (03371) 608 - 2114
Fax: (03371) 608 - 9020

E-Mail
Ansprechpartner
zum Thema:

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2

Ordnungsamt
SG Ordnung und Sicherheit

Raum A 1 2-03

14943 Luckenwalde

Herr Klaus Grüneberg

Tel.: (03371) 608 - 2115
Fax: (03371) 608 - 9020

E-Mail

© Landkreis Teltow-Fläming