Untere Fischereibehörde

Ordnung, Sicherheit, Jagd und Fischerei

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Angler, Fischer

Mit und ohne Schein

Es gibt im Landkreis Teltow-Fläming derzeit ca. 6000 Angler und 10 Berufsfischer. Zur Ausübung der Fischerei erhalten Berufsfischer einen unbefristeten Fischereischein, der die Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten gestattet. Dafür müssen Berufsfischer bestimmte Qualifikationen nachweisen.

Angler, die Raubfische angeln wollen, benötigen ebenfalls einen entsprechenden unbefristeten Fischereischein.Auch sie müssen dafür  bestimmte Qualifikationen nachweisen.

Für das Angeln von Friedfischen ist im Land Brandenburg seit dem 1. August 2006 kein Fischereischein bzw. Jugendfischereischein und damit auch keine Prüfung mehr erforderlich. Kinder müssen allerdings das Alter von acht Jahren erreicht haben.

Zuständige Behörden und Institutionen

Ihre Fragen rund um die Fischerei beantwortet die Untere Fischereibehörde.

Untere Fischereibehörde

Die Untere Fischereibehörde im Landkreis Teltow-Fläming nimmt Aufgaben nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg wahr und ist für die Einhaltung der Fischereiordnung zuständig.

Unter der Aufsicht der Unteren Fischereibehörde stehen derzeit ca. 70 ehrenamtliche Fischereiaufseher, die die Einhaltung fischereirechtlicher Bestimmungen an den Gewässern im Landkreis Teltow-Fläming kontrollieren.

Ein Fischereibeirat sowie ein Fischereiberater stehen der Behörde in grundsätzlichen Fragen zur Seite.

Weitere Aufgaben:

  • Durchsetzung der geregelten Hegepflicht des Fischbestandes und Genehmigung von Hegeplänen
  • Bildung von Fischereibezirken und Aufsicht über die Fischereigenossenschaften
  • Anzeigenkontrolle von Fischereipachtverträgen
  • Fischereischeinerteilung und Ausgabe der Fischereiabgabemarken
  • Durchführung der Anglerprüfungen
  • Genehmigung von Gemeinschaftsfischen und ähnlichen Angelveranstaltungen
  • Genehmigung für die Verwendung von künstlichem Licht und von Elektrizität beim Fischen

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)