Wie bekommt man das Geld?

Bildung und Teil·habe

Was ist Bildung und Teil·habe?

lle jungen Menschen sollen gut lernen können.
Zum Beispiel in der Schule.
Sie sollen aber auch im Sportverein mitmachen können.
Oder ein Musikinstrument lernen.

Dafür können sie noch mehr Unterstützung bekommen.

Wichtig: Sie müssen jünger sein als 25 Jahre.

(Abb. Stefan Albers)

Diese Unterstützung heißt:
Leistungen für Bildung und Teil·habe.
Viele sagen dazu auch: Bildungs·paket.

Leistung bedeutet hier: Sie müssen weniger bezahlen.
Oder sie müssen gar nichts bezahlen.

Man muss einen Antrag stellen.

Wer kann die Leistungen bekommen?

Schüler

  • in einer Grundschule
  • in einer Realschule
  • in einer Gesamtschule
  • an einem Gymnasium
  • an einem Oberstufenzentrum
  • in einer Berufsschule
  • in einer Förderschule.
(Abb. Stefan Albers)

Kinder in Kinder·tagesstätten

Kinder·tages·stätten sind Kinder·gärten oder Kinder·krippen.
Man sagt auch Kita dazu.

(Abb. Stefan Albers)

Kinder in Kinder·tages·pflege

In der Kinder·tages·pflege kümmern sich
eine Tages·mutter oder ein Tages·vater um die Kleinen.

(Abb. Stefan Albers)

Wofür gibt es das Geld? Wie viel Geld gibt es?

Sachen für die Schule

Zum Beispiel: Schultasche, Bücher, Hefte.
Es gibt bis zu 100 Euro pro Jahr.

(Abb. Stefan Albers)

Ausflüge und Fahrten

Zum Beispiel: mit der Schule oder der Kita.
Die Reise·kosten werden bezahlt.
Das Taschen·geld bezahlen die Eltern.

(Abb. Stefan Albers)

Fahrten zur Schule

Es gibt Geld für die Monats·karte für den Bus oder den Zug,
wenn die Schule zu weit weg ist.

5 Euro pro Monat müssen die Eltern selber zahlen.

(Abb. Stefan Albers)

Hilfe beim Lernen

Wenn die Schule sagt: Das Kind braucht Nach·hilfe.
Dann gibt es das Geld dafür.

(Abb. Stefan Albers)

Mittagessen

In der Schule, der Kita oder der Kinder·tages·pflege.
Einen Euro pro Tag müssen die Eltern selber zahlen.
Den Rest des Essen·geldes bekommen die Eltern als Zuschuss

(Abb. Stefan Albers)

Sport·verein, Musik·schule, Theater·gruppe, Freizeiten

Das Geld gibt es

  • für den Mitglieds·beitrag im Verein oder
  • für die Teilnahme an Ferien·freizeiten oder
  • für Sachen, die das Kind für den Sport·verein braucht, zum Beispiel Fußball·schuhe oder
  • für die Ausleihe von Musik·instrumenten.

Es gibt 10 Euro monatlich oder 120 Euro im Jahr.

(Abb. Stefan Albers)

Wie bekommt man das Geld?

Sie müssen einen Antrag stellen.
Das tun Sie dort, wo Sie auch sonst Unterstützung bekommen.

(Abb. Stefan Albers)

Wo bekommt man das Geld?

Wenn Sie Grund·sicherung für Arbeit·suchende bekommen:

Man sagt auch: Arbeitslosen·geld 2 oder Sozial·geld.

Dann haben Sie einen Bescheid vom Job·center.
Dort bekommen Sie auch die Leistungen für Bildung und Teil·habe.

Wenn Sie Hilfe zum Lebens·unterhalt, Wohn·geld oder Kinder·zuschlag erhalten:

Stellen Sie den Antrag im Sozial·amt vom Land·kreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Bei Fragen können Sie anrufen.

Frau Mas
Raum: C1.1.02
Telefon: 03371 608 3362
Fax: 03371 608 9210
E-Mail: e.mas@teltow-flaeming.de

Wenn Sie Asyl·bewerber sind:

Dann wenden Sie sich an das Sach·gebiet Asyl:

Frau Schwarze
Raum: A7.0.17
Telefon: 03371 608 3387

Fax: 03371 608 9210'
E-Mail:   uta.schwarze@teltow-flaeming.de

Wann ist geöffnet?

Dienstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Donnerstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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