Dezemberhilfen für die Wirtschaft
Ab sofort und bis zum 31. März 2021 können Anträge für die Corona-Dezemberhilfe über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden:
Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe können diejenigen Betroffenen, die nach den November-Schließungen auch im Dezember weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind, Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes aus Dezember 2019 beantragen, tageweise anteilig für die Dauer des coronabedingten zweiten "Lockdowns".
Hinweise zur Antragstellung (Dezemberhilfe):
Unternehmen
Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch eine*n Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte*n Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in erfolgen.
Soloselbständige
Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben.
Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal. Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat.
Fristen
Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.
Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31. März 2021 gestellt werden.
Kontakt
Landkreis Teltow-Fläming
- Structure
- Wirtschaftsförderung, Tourismus und Mobilität
- Anschrift
- Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde - Telefon
- (03371) 608-1350
- Telefax
- (03371) 608-9012
- Website
- www.teltow-flaeming.de
- wirtschaftsfoerderung@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
- Sprechzeiten
- Sprechzeiten nach Vereinbarung