Corona: Quarantäne in TF neu geregelt
Der Landkreis Teltow-Fläming hat mit einer Allgemeinverfügung die Regelungen zur Kontaktverfolgung und Quarantäne aktualisiert.
Demnach müssen sich all diejenigen unverzüglich in Quarantäne begeben und selbstständig Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen, die
- ein positives Testergebnis erhalten
- erfahren, dass sie Kontaktpersonen ersten Grades oder
- Verdachtspersonen sind (also getestet werden sollen oder auf das Testergebnis warten).
Das geht auf folgenden Wegen:
- Online-Meldung: http://kontakt.teltow-flaeming.de/covidkontakt
- E-Mail: infektionsmeldungen@teltow-flaeming.de
- Telefon: 03371 608 6100
- Fax: 03371 608 9050
- postalisch: Landkreis Teltow-Fläming,. Gesundheitsamt, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde.
Wichtig: Wenn möglich, sollte man die Online-Meldung nutzen. Hier wird man durch ein Menü geführt, das automatisch ermittelt, zu welcher Kategorie man gehört. Daraufhin gibt konkreten Hinweise zum weiteren Verhalten.
Ansonsten ist möglichst das PDF-Formular (Selbstauskunftsbogen für SARS-CoV2-Kontaktpersonen) von der Internetseite zu verwenden, damit die Angaben vollständig erfasst werden:
Die Einzelheiten kann man auf hier nachlesen:
Unter Fragen und Antworten wird auf dieser Internetseite alles noch einmal genau erläutert:
Warum ist diese Vorgehensweise erforderlich?
Erstens: Positiv getestete Personen bekommen von ihrer Arztpraxis den Hinweis, dass das Gesundheitsamt mit ihnen Kontakt aufnehmen wird. Diese Information erhält man auch, wenn man sein positives Testergebnis in die Corona-Warn-App eingibt. Prinzipiell ist das richtig. Das Gesundheitsamt erhält positive Testergebnisse aber oftmals nur mit Zeitverzug. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Tests in einem anderen Landkreis oder in Berlin erfolgt sind. Das macht für das Gesundheitsamt TF eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit positiv getesteten Personen unmöglich. Dadurch wiederum erhöht sich die Gefahr, dass diese sich unwissentlich nicht korrekt verhalten und so das Virus weiterverbreiten. Deshalb ist es wichtig, von dass infizierte Personen von sich aus aktiv werden.
Zweitens: Die Allgemeinverfügung stellt sicher, dass die Anordnung der häuslichen Absonderung bereits auch ohne schriftlichen Quarantänebescheid – der vielleicht erst zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt werden kann – Rechtskraft hat. Dies ist besonders für Arbeitnehmer*innen wichtig, die auf der Grundlage der Allgemeinverfügung vom ersten Tag an abgesichert sind.
Kontakt
Kontakt mit infizierter Person?
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- (03371) 608-6100
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- Online-Meldung
- infektionsmeldungen@teltow-flaeming.de
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