Leistung: | Ausländische Flüchtlinge und Asylbewerber, Leistungsgewährung |
zuständig: ![]() |
Sozialamt |
Sachgebiet: ![]() |
Sonstige soziale Hilfen |
Beschreibung: ![]() |
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden Asylbewerbern mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kindern gewährt. Umfang und Form bestimmen sich nach den Vorschriften des AsylbLG. Vor Inanspruchnahme dieser Leistung muss sämtliches Einkommen und Vermögen aufgebraucht sein (kein Schonvermögen!). Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie bei den Ansprechpartnern bzw. über die angegebenen Links. |
Hinweise: ![]() |
Bei unzureichenden Kenntnissen der deutschen Sprache wird empfohlen, einen Sprachmittler bzw. Dolmetscher hinzuzuziehen. |
Notwendige Unterlagen: ![]() |
Zuweisungsbescheid, Ausweispapiere oder Pässe |
Rechtliche Grundlagen: ![]() |
Leistungsberechtigte gemäß § 1 AsylbLG Leistungsgewährung nach § 2 - 6 AsylbLG |
Gebühren: ![]() |
keine |
Link![]() |
Ansprechpartner Beratungsstellen Weiterführendes Informationsmaterial zu Asyl und Migration Sprachkurse |
Ansprechpartner: ![]() |
Landkreis Teltow-Fläming Raum - B4-0-01 Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde ![]() Sachbearbeiterin: Frau U. Schwarze ![]() Tel.: (03371) 608 - 3312 Fax: (03371) 608 - 9210 E-Mail: uta.schwarze@teltow-flaeming.de |
Öffnungszeiten
- Öffnungszeiten
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Di. 9.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 15.00 UhrDo. 9.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.30 Uhr