Leistung: | SEPA-Lastschriftmandat |
zuständig: ![]() |
Straßenverkehrsamt |
Sachgebiet: ![]() |
Kfz-Zulassung |
Beschreibung: ![]() |
Die Zulassung eines Fahrzeuges ist gegen Erteilung eines SEPA-LASTSCHRIFTMANDATES möglich. Auch Kfz-Steuerschulden müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung eines neuen Fahrzeuges erfolgt. |
Hinweise: ![]() |
Bei der Zulassung eines Fahrzeuges muss der Antragsteller zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates die IBAN,wenn keine deutsche Bank, auch die BIC und den Namen der Bank, angeben. Nur in Ausnahmefällen wird die Zulassung ohne SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Voraussetzung hierfür ist entweder der Nachweis einer unbefristeten Steuerbefreiung oder die Vorlage einer Härtefallbescheinigung des Zollamtes. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de Zuständiges Zollamt: HZA Frankfurt (Oder) Kopernikusstr. 25 15236 Frankfurt / Oder Tel.: (0335) 563-0 |
Bitte beachten Sie: ![]() |
Wenn Kontoinhaber und der Fahrzeughalter identisch sind, reicht eine Unterschrift im Feld des Kontoinhabers. Sollten diese Personen unterschiedlich sein, bitte zwei Unterschriften. |
Infomaterial: |
SEPA-Lastschriftmandat![]() |
Ansprechpartner: ![]() |
Landkreis Teltow-Fläming Stubenrauchstraße 26c 15806 Zossen ![]() Herr Auskunft ![]() Tel.: (03377) 305 - 811 Fax: (03377) 305 - 833 E-Mail: Kfz-Zulassung@teltow-flaeming.de |