Programm DüProBilanz zur Erstellung der Stoffstrombilanz – Anwenderschulung

Ab 1. Januar 2023 hat sich der Kreis der bilanzierungspflichtigen Betriebe über tierhaltende Betriebe hinaus erheblich erweitert, z.  B. auch auf Marktfruchtbetriebe. Betroffen sind alle Betriebe

  • mit mehr als 20 ha LF oder mit mehr als 50 GV je Betrieb,
  • die die oben genannten Schwellenwerte unterschreiten, wenn diese im Bezugsjahr mehr als 750 kg Gesamt-N über betriebsfremde Wirtschaftsdünger zuführen,
  • die eine Biogasanlage unterhalten, wenn diese Wirtschaftsdünger im Bezugsjahr aufnehmen und mit einem stoffstrombilanzpflichtigen Betrieb in einem funktionalen Zusammenhang stehen.

Auch flächenlose (eigenständige) Biogasanlagen, wenn sie pflanzliche Substrate und/oder Wirtschaftsdünger von stoffstrombilanzpflichtigen Betrieben aufnehmen und/oder Gärreste an solche Betriebe abgegeben (funktionaler Zusammenhang).

Lehrgangsinhalt

  • Allgemeines zum Inhalt, zur Herangehensweise und zur Erstellung der Stoffstrombilanz
  • Zweck und Funktion des Programms DüProBilanz
  • Anlegen des Betriebs anlegen, Auswahl des Bezugszeitraums
  • Vorauswahlen: Kulturen, Düngemittel, Tierhaltung, Erzeugnisse, Eingabe betriebsindividueller Daten
  • Stoffstrombilanz: Daten erfassen, zulässiger Bilanzwert Jahresbilanz und mehrjährige Stoffstrombilanz

Referentin: Juliane Barten

Lehrgangsumfang

8 Unterrichtsstunden

Ziel

einfache und sichere Dokumentation nach dem Düngerecht

Zielgruppe

Beschäftigte und Führungskräfte landwirtschaftlicher Unternehmen, die für die entsprechenden Dokumentation im Bereich Pflanzenbau/Düngung verantwortlich sind

Termin

30.01.2024, 9.00 bis 15.30 Uhr oder 13.02.2024, 9.00 bis 15.30 Uhr

Teilnehmerzahl

6 bis 12 Personen

Teilnehmerentgelt

bei 6 Teilnehmer*innen: 64 Euro/Person
bei 12 Teilnehmer*innen: 32 Euro/Person

Lehrgangsort

Kreisverwaltung Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, Computerkabinett

Abschluss

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Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung muss über dieses Online-Formular oder schriftlich (siehe PDF-Dokument) erfolgen. Der Rücktritt von einer Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Wird die Lehrgangsteilnahme nicht abgesagt bzw. erfolgt die Absage später als 7 Tage vor Beginn des Lehrgangs und wird seitens der Landwirtschaftsschule kein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden, wird der Teilnehmerbeitrag in voller Höhe berechnet. Die Landwirtschaftsschule Teltow-Fläming haftet nicht bei Diebstählen, Sachschäden oder Unfällen während der Lehrgänge und anderer Veranstaltungen oder auf dem Hin- oder Rückweg zu und von den Lehrstätten.

Kontakt

Frau C. Wolff
Landwirtschaftsamt

Sachbearbeiterin Landwirtschaftsschule

Zimmer: C3.2.01

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4702
03371 608 9500

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)