3. Dezember: Tag der Menschen mit Behinderungen

Über die Herausforderungen für eine echte Chancengleichheit

Am 3. Dezember jährt sich wieder einmal der Tag der Menschen mit Behinderungen. Wie an Gedenktagen üblich, wird daran erinnert, was bereits alles erreicht worden ist. Viel wichtiger ist jedoch die Frage, was noch zu tun ist. Und es gibt viel zu tun. Die Themen, an denen kontinuierlich gearbeitet werden muss, um den Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen zu bieten, sind keine neuen.

Wohnen: bezahlbar, barrierefrei, im gewohnten Umfeld

Eine große Herausforderung ist bezahlbarer Wohnraum, Verbleiben im gewohnten Umfeld und barrierefreies Wohnen. Hier braucht es neue Lösungen und Anreize der Politik.

„Durch verschiedene Förderprogramme konnten einige neue Kooperationspartner gefunden werden, u. a. die Fachstelle für Altern und Pflege im Quartier und der Koordinierungsstelle Barrierefreiheit. Diese Anlaufstellen für Betroffene sind unerlässlich für die Beratung. Daneben ist die Wohnungswirtschaft als Partner beim Thema Barrierefreiheit und bezahlbarer Wohnraum unerlässlich. Es sind Wohnungsbaugesellschaften wie z. B. 'Die Luckenwalder', die barrierefreies Bauen bereits mitdenken. Hier gibt es auch eine Ausstellung, in der vor Ort ganz praktische Wohnungsgegenstände, u. a. eine begehbare Dusche, einen Treppenlift oder eine barrierefreie Küche besichtigt werden können“, so die Behinderten- und Seniorenbeauftragte des Landkreises Teltow-Fläming Antje Bauroth.

Pflege: Fachkräftemangel spürbar

Im Landkreis Teltow-Fläming leben ca. 9.000 pflegebedürftige Menschen. Der Großteil wird von Angehörigen oder von ambulanten Pflegediensten versorgt. Es wird jedoch zunehmend schwieriger, Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen, auch, weil Fachkräfte fehlen. Alternativen zur niedrigschwelligen Betreuung über Pflegedienste könnte die „Nachbarschaftshilfe“ bieten, die ohne große bürokratische Hürden für den Entlastungsbetrag anerkannt werden sollte. Diesen Entlastungsbetrag können alle Personen, die mindestens einen Pflegegrad 1 haben, in Anspruch nehmen. Damit werden nicht nur ältere Pflegebedürftige angesprochen, sondern auch Menschen, die keine „Altersrentner“ sind, einen Grad der Behinderung haben und auf Pflege angewiesen sind. Das würde auch der Vereinsamung mancher pflegebedürftigen Person entgegenwirken.

Heimbewohner*innen: Von Kontaktbeschränkungen besonders belastet

Aber nicht nur alleinlebende Personen sind dieser Gefahr ausgesetzt. Die kürzlich vorgestellte COVID-Heim-Studie der Charité Universitätsmedizin Berlin, die gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband erstellt wurde, zeigt auf, dass viele Bewohner*innen vereinsamt, verwirrt und mit sozialem Rückzug auf die Kontaktbeschränkungen reagiert haben. Antje Bauroth macht darauf aufmerksam, dass die Studie zwar insbesondere die ältere Generation im Blick hatte, dennoch ließen sich die gewonnenen Erkenntnisse auch auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe übertragen. "Hier einen angemessenen Mittelweg zwischen gesundheitlicher Sicherheit und seelischer Unversehrtheit der Bewohner*innen zu finden, wird nicht einfach sein", so Bauroth.

Medizinische Versorgung: Weniger Angebote, lange Wege, nicht barrierefrei

Die demografische Entwicklung macht auch vor ambulanten medizinischen Versorgungsangeboten nicht halt. Immer mehr Arztpraxen erleben einen Generationenwechsel oder schließen. Viele Patienten*innen stehen dann vor der Herausforderung, eine neue Arztpraxis zu suchen, längere Anfahrtswege und längere Wartezeiten auf einen Termin in Kauf zu nehmen. Bei einigen Facharztbesuchen und Terminen zur Psychotherapie ist die Situation nicht erst seit kurzem eine Herausforderung. Dazu kommt, dass viele Arztpraxen nicht barrierefrei erreichbar sind und somit mobilitätseingeschränkte Patienten*innen de facto keine freie Arztwahl haben.

Antje Bauroth: "Aber es gibt auch eine gute Nachricht: Seit dem 1. November 2022 wird die Begleitung ins Krankenhaus für Menschen mit Behinderungen von Krankenkasse oder Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Die Begleitung kann auch von nahen Angehörigen übernommen werden."

Mobilität: Mehr Barrierefreiheit auch hier erforderlich

Auch beim Thema Mobilität spielen wieder verschiedene Faktoren eine große Rolle. Wichtig wäre eine barrierefreie Mobilität, um auch beeinträchtigten Personen den öffentlichen Nahverkehr zugänglich zu machen. Antje Bauroth: "Hier ist der Landkreis mit der neu angeschafften Busflotte des VTF ein gutes Beispiel. Dazu gehört aber auch das barrierefreie Erreichen der Busse. Bisher gibt es einen großen Nachholbedarf bei barrierefreien Haltestellen. Davon ist besonders der ländliche Bereich betroffen. Durch finanzielle Eigeninitiative und Förderprogramme konnten bereits einige Kommunen ihre Haltestellen barrierefrei gestalten."

Teilhabe: Oft nur unter erschwerten Bedingungen

Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft aller Menschen aus. Insbesondere Menschen mit Behinderungen sind oftmals bei vielen Entscheidungen und Angeboten außen vor. Sie und auch deren Angehörige müssen meist einen langen Weg über bürokratische Hürden nehmen, bevor sie zu ihrem Recht kommen.

In Deutschland wurde durch die Einführung des Bundesteilhabegesetztes das theoretische Fundament für mehr Teilhabe in allen Bereichen gelegt. „Dennoch mangelt es immer noch an der Umsetzung“, so Bauroth. „Auch hier spielt der Fachkräftemangel und die finanzielle Sicherung durch klare Zuständigkeiten der Leistungsträger eine nicht zu unterschätzende Rolle. Neben der Unterstützung von Angehörigen durch unbürokratische Hilfen sollte es mehr niedrigschwellige Angebote für Eltern insbesondere von minderjährigen Kindern mit Beeinträchtigungen geben. Auch die freie Wahl der Grundschule und der weiterführenden Schule über Ausbildung und Beschäftigung sollte für Menschen mit Behinderungen eine Selbstverständlichkeit sein.“

Gesetzgebung: Papier ist geduldig

Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Anspruch lässt sich herleiten aus Art. 3 Grundgesetz (GG), Art. 9 Abs. 2, Art. 20 UN-Behindertenrechtskonvention und § 5 Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG).

Das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) hat die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Brandenburg zum Gesetzesziel erklärt. Ziel dieses Gesetzes ist es, „Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg zu verhindern und zu beseitigen, gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit sowie die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen“ (§ 1 Abs. 1 BbgBGG). Dieses Gesetz gilt gemäß § 2 Abs. 1 BbgBGG für das Land ebenso wie für die Kommunen.

"Die Umsetzung und Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen muss endlich Fahrt aufnehmen", so die Behindertenbeauftragte des Landkreises. "Politik und Verwaltung dabei zu unterstützen – darauf liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit."

Frau A. Bauroth
Büro für Chancengleichheit und Integration

Behinderten- und Seniorenbeauftragte; Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten

: B4.1.01

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Antje Bauroth, Behinderten- und Seniorenbeauftragte
Antje Bauroth, Behinderten- und Seniorenbeauftragte des Landkreises Teltow-Fläming (Abb. Landkreis Teltow-Fläming)

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