BAföG für Schüler und Auszubildende

Was ist BAFöG?

Alle Menschen in Deutschland sollen
eine gute Ausbildung machen können.

Eine gute Ausbildung ist sehr wichtig.
Man hat dadurch eine bessere Chance,
sich einen Beruf auszusuchen.

Manche Eltern können ihre Kinder
bei der Schul·ausbildung nicht unterstützen,
weil sie nicht so viel Geld haben.
Deshalb gibt es in Deutschland die Bundes·ausbildungs·förderung.

Die Bundes·ausbildungs·förderung regelt,
dass sie Geld zur Unterstützung in der Ausbildung bekommen.
Dieses Geld nennt man auch Schüler-BAföG.

(Abb. Stefan Albers)

Wer kann Schüler-BAFöG bekommen?

Sie bekommen BAföG, wenn Sie Ihre Ausbildung hier machen:

Allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10:

Das sind zum Beispiel Gymnasien oder Realschulen.
Hier können Sie nur BAföG bekommen,
wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen,
weil die Schule sehr weit weg ist.

Berufsbildende Schulen

Das sind Schulen,
bei denen der Schwerpunkt auf der beruflichen Ausbildung liegt.
Das sind Berufe wie:

  • Sozial·assistent,
  • Erzieher,
  • Heil·erziehungs·pfleger,
  • Physio·therapeut,
  • Sport·assistent,
  • Techniker,
  • gestaltungs·technischer Assistent und andere.

Kollegs:

Das sind Schulen,
die Sie nach einer Berufs·ausbildung besuchen können.
Hier können Sie Ihr Facha·bitur oder Ihr Abitur machen.

(Abb. Stefan Albers)

Wann gibt es kein BAFöG?

Sie bekommen kein BAföG,
wenn Sie eine betriebliche Ausbildung machen.
Das heißt,
wenn Sie mit einem Ausbildungs·betrieb
einen Ausbildungs·vertrag machen
und von dem Betrieb Geld bekommen.

(Abb. Stefan Albers)

Aber:

Wenn Sie eine Ausbildung machen zum

  • Alten·pfleger oder
  • Gesundheits- und Kranken·pfleger,

können Sie trotzdem BAföG beantragen.

(Abb. Stefan Albers)

Gibt es eine Alters·grenze?

Sie dürfen nicht älter als 30 Jahre sein,
wenn Sie Ihre Ausbildung beginnen.

Wieviel Geld gibt es?

Das ist verschieden.
Zum Beispiel hängt es davon ab:

  • Wohnen Sie bei Ihren Eltern?
  • Haben Sie eine Kranken-Versicherung
    und eine Pflege-Versicherung?

Wenn Sie ein Kind unter 10 Jahren haben,
kann es sein, dass Sie mehr Geld bekommen.
Das nennt man: Kinder·betreuungs·zuschlag.

Können Ihre Eltern oder Ihr Ehe·partner Sie bei Ihrer Ausbildung
mit Geld oder beim Wohnen unterstützen?
Wenn ja,
dann wird dieser Betrag vom BAföG abgezogen.

(Abb. Stefan Albers)

Muss ich das Geld zurück·zahlen?

Schüler müssen im Normalfall kein BAföG zurückzahlen.

Wie bekomme ich BAföG?

Sie müssen einen Antrag stellen.

Antrags·formulare gibt es auf der Internet·seite:
www.bafoeg-brandenburg.de.

Wir können Ihnen den Antrag auch zuschicken.
Melden Sie sich beim BAföG-Amt:

Landkreis Teltow-Fläming
Raum: C1.1.06
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Frau Neuhaus
Telefon-Nummer: 03371 608 3323
E-Mail: c.neuhaus@teltow-flaeming.de.

(Abb. Stefan Albers)

Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken?

Wenn Ihre Eltern im Land·kreis Teltow-Fläming wohnen,
dann schicken Sie den Antrag an:

Sozialamt des Landkreises Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde.

Wenn Ihre Eltern in einem anderen Land·kreis oder einer kreis·freien Stadt wohnen,
dann schicken Sie den Antrag an das BAföG-Amt von dem Land·kreis oder der Stadt.

Haben Sie Fragen zum BAföG für Schüler und Auszubildende?

Bei Fragen können Sie in die Kreis·verwaltung kommen oder anrufen.
Das sind Ihre Ansprech·partnerinnen:

Wenn Ihr Familienname mit den Buchstaben A bis H beginnt:

Frau Schulze
Raum: C1.1.08
Telefon: 03371 608 3305

Wenn Ihr Familienname mit den Buchstaben I bis Q beginnt:

Frau Kaim
Raum: C1.1.07
Telefon: 03371 6083318

Herr Wahl
Raum: C1.1.07
Telefon: 03371 6083345

Wenn Ihr Familienname mit den Buchstaben R bis Z beginnt:

Frau Güthling
Raum: C1.1.06
Telefon: 03371 608 3317

Wann ist geöffnet?

Dienstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Donnerstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)