Beginn der Hausschlachtesaison

Hinweise des Veterinäramts Teltow-Fläming: Was ist neu und zu beachten?

Sie kennen es vielleicht von früher: Die kalte Jahreszeit bricht an, und dann wird zu Hause geschlachtet. Das war relativ einfach: Man besorgte sich ein gut genährtes Hausschwein vom nächstgelegenen Mäster, bestellte einen erfahrenen Hausschlächter und den Tierarzt oder die Tierärztin für die Fleischuntersuchung, und schon konnte es losgehen …

Neue Bestimmungen

Das wird heutzutage nicht mehr so funktionieren. Wenn Sie ein lebendes Schwein zum Zwecke der Hausschlachtung kaufen möchten, werden Sie vom Schweinemäster nach Ihrer HIT-Nummer (auch VVVO-Nummer oder Registriernummer) gefragt. Der Schweinemäster darf seit dem 1. August 2023 nur noch lebende Schweine abgeben, wenn er innerhalb von 7 Tagen eine Abgangsmeldung in der HIT-Datenbank und in seinem Bestandsregister durchführt. Bei der Abgangsmeldung sind neben der eigenen Registriernummer des Schweinemästers auch die Registriernummer des aufnehmenden Halters (das sind auch Personen, die ein lebendes Schwein zum Zwecke der Hausschlachtung erwerben), das Abgabedatum und die Anzahl der abgegebenen Tiere anzugeben.

Wo gibt es eine HIT-Nummer (auch VVVO-Nummer oder Registriernummer)?

Eine HIT-Nummer erhalten Sie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming. Dazu gibt es im Internetauftritt des Landkreises das Formular: Anzeige einer Tierhaltung

Dieses Formular können Sie dem Amt ausgefüllt schicken.

  • per Post: (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
  • per Fax: 03371 608 9040
  • per E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de

Bitte geben Sie an, dass Sie das Schwein nur kurzfristig bis zur Schlachtung halten wollen. Sie erhalten dann vom Amt mit der Post eine Registriernummer zugeschickt.

Schlachtung von Rindern und Ziegen

Das gleiche gilt auch, falls Sie ein Rind oder Schaf oder eine Ziege schlachten wollen. Auch dafür benötigt der abgebende Tierhalter einen Erwerber mit gültiger HIT-Nummer (auch VVVO-Nummer oder Registriernummer).

Weitere Möglichkeiten

Sie wollen das alles nicht und trotzdem selbst ein wenig Hausschlachtung praktizieren? Dann sollten Sie das Tier von einem Fleischer oder Schlachtbetrieb Ihres Vertrauens nach Absprache frisch geschlachtet erwerben. Dort wird eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Fleischbeschau durchführen, und Sie können direkt nach der Schlachtung das Fleisch samt Blut und Innereien mit nach Hause nehmen und selbst leckere Würste oder andere Fleischprodukte zum eigenen Verzehr herstellen – genauso, wie Sie es vielleicht von früher auf dem Lande kennen.

Veterinärwesen

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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