BER-Schallschutzberatung

Interesse an Angebot des Landkreises ungebrochen – Hinweise für Anwohner*innen des Flughafens

Nach wie vor ungebrochen ist das Interesse an der Schallschutzberatung des Landkreises Teltow-Fläming. Darüber sowie über aktuelle Schwerpunkte der Beratung informierten Dietlind Biesterfeld, für Belange des Flughafens BER zuständige Beigeordnete und Dezernentin, sowie Schallschutzberaterin Nicole Brettschneider unlängst die Mitglieder des Ausschusses für Regionalentwicklung und Bauplanung. Aus der Bilanz ergeben sich zudem wichtige Hinweise für die Anwohner*innen des Flughafenumfelds.

Schallschutzberatung

Der Landkreis berät Bürger*innen zum Antragsverfahren des planfestgestellten Schallschutzes am BER. Die Frist zur Beantragung läuft am 4. November 2025* ab. Ansprüche müssen bis dahin bei der Flughafengesellschaft (FBB) geltend gemacht werden.

Die Beratung wird zum Teil vom Landkreis selbst finanziert. Außerdem leistet das Land Brandenburg eine jährliche Zuwendung.

(*in einer früheren Version des Textes war irrtümlich der 31. Dezember 2025 genannt worden. Korrekt ist der 4. November 2025)

Bilanz

Dietlind Biesterfeld bilanziert: „Die Nachfrage für die Schallschutzberatung ist ungebrochen. Jährlich suchen Menschen in 1400 bis 1500 Fällen unseren Rat. In diesem Jahr sind auch erstmals Firmen an uns herangetreten, die die baulichen Schallschutzmaßnahmen für die Anspruchsberechtigten umsetzen.
Ihre Berichte legen nahe, dass hier mehrere Dinge eine Rolle spielen. Zum einen scheuen, wie von der FBB wiederholt thematisiert, manche Anwohnerinnen und Anwohner die Umsetzung ihrer Ansprüche und lassen die Dinge einfach zu lange liegen. Zum anderen gibt es dem Bericht der Firmen nach zu urteilen auch auf Seiten der FBB Verhaltensweisen, die dazu führen, dass der Umsetzungsstand des Schallschutzprogramms aktuell so schlecht ist. Diesen Umsetzungsstand belegen auch die Zahlen der FBB. Außerdem wünschen wir uns mehr Transparenz zum Stand der Umsetzung und bei der Abrechnung der Leistungen gegen Ende der Antragsfrist. Wenn Baufirmen Kapazitätsengpässe haben, darf dies keine Auswirkung auf die Erstattung der Kosten haben und nicht zulasten der Menschen gehen, die ihre Ansprüche geltend gemacht haben.“

Die Firmen monierten, so Biesterfeld weiter, dass viele Anspruchsermittlungen ohne Nachtragsangebote oder inhaltliche Überarbeitung nicht umsetzbar wären. Allerdings seien diese Überarbeitungen auf der Flughafenseite langwierig. Mittlerweile arbeiteten nur noch zwei Ingenieurbüros für den Flughafen, was die ohnehin lange Bearbeitungszeit auf der Flughafenseite zusätzlich verzögere. 250 bis 300 Anspruchsermittlungen würden so derzeit bei den Firmen in der „Warteschleife“ hängen. Das sei nicht wenig, denn laut Bericht der FBB seien im Tagschutzgebiet bis heute erst knapp 600 bauliche Umsetzungen des Schallschutzes komplett und ca. 1600 teilweise realisiert.

Ähnlich verhalte es sich mit der Bearbeitungs- und Zahlungsfrist für die Schallschutzrechnungen. Bis zu eineinhalb Jahren würde es dauern, bis erbrachte Bauleistungen bezahlt seien. Geplant waren ursprünglich zwei Monate. Die Möglichkeit von Abschlagszahlungen werde zwar flughafenseitig angeboten, scheitere aber an der Praxis. Der Flughafen fordere eine Art projektbezogenen Lieferschein vom Vorlieferanten. Die Handwerksbetriebe kaufen einen Teil ihrer Materialien allerdings über Rahmenverträge und nicht einzeln.

Kritisiert werde auch die Informationspolitik der FBB. So würde bereits seit Juni 2022 ein neuer Fluglärmpegelmix in den Berechnungen verwendet, was den Fachfirmen jedoch erst im März 2023 kommuniziert worden sei. Diese Änderung sei gravierend, da sich bei der Überarbeitung der Schallschutzunterlagen andere Baumaßnahmen ergäben. Der neue Lärmpegelmix verringert den Außenpegel je nach Lage des Grundstücks um bis zu 6 dB. Viele Dämmungen, die in den Anspruchsermittlungen bis Juni 2022 ausgewiesen sind, seien jetzt nicht mehr notwendig.

Unklar sei für die Baufirmen auch, wie es nach 2025 weitergehen soll. Bis zum 31. Dezember 2025 sollen bei der FBB alle Rechnungen für baulichen Schallschutz vorgelegt werden, wenn die Anspruchsermittlung aus dem Jahr 2022 oder älter ist.

Hinweise

„Wir können den Anwohner*innen nur empfehlen, in Sachen Schallschutz tätig zu werden. Sonst bleiben unter Umständen Mehrkosten an ihnen hängen oder es entstehen andere Nachteile“,  erläutert Dietlind Biesterfeld. Aus der täglichen Arbeit der Schallschutzberatung ergeben sich insbesondere folgende Hinweise:

  1. Werden Sie tätig!
  2. Prüfen Sie Ihre Schallschutzunterlagen und holen Sie sich bei Bedarf fachkundige Unterstützung (Schallschutzberatung des Landkreises Teltow-Fläming, VDGN, Fachfirmen).
  3. Zeigen Sie Fehler schriftlich bei der FBB an.
  4. Kontaktieren Sie Fachfirmen und beauftragen diese, wenn Sie Schallschutz umsetzen möchten. Verhandeln Sie die Zahlungsmodalitäten mit der Fachfirma.
  5. Lassen Sie Schallschutz umsetzen (ggf. gewerkeweise). Bedenken Sie in Ihrer Zeitplanung ggf. mehrjährige Wartezeiten bei den Handwerksfirmen und berücksichtigen Sie mögliche Preissteigerungen.
  6. Behalten Sie die Umsetzungsfristen der FBB im Auge und klären Sie mit der FBB, bis wann alle Rechnungen eingereicht sein müssen.

Die Schallschutzberatung des Landkreises Teltow-Fläming steht Ihnen im Schallschutzprogramm kostenfrei zur Seite. Sie vermittelt auf Wunsch auch zwischen Ihnen und der FBB. Eine Rechtsberatung ist allerdings nicht möglich.

Die Schallschutzberatung kann per E-Mail kontaktiert werden: info@schallschutzberatung-ber.de.
Sie ist zudem telefonisch unter 030 634 107900 zu erreichen.

Weitere Informationen: www.schallschutzberatung-ber.de

Schallschutzberatung des Landkreises Teltow-Fläming

Mittelstraße 11
12529 Schönefeld

030 634107 900
030 634107 929
www.schallschutzberatung-ber.de

Di. 9-12 und 13-15 Uhr
Do. 9-12 und 13-17.30 Uhr

Bitte vorab Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Termine auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

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14943 Luckenwalde

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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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