Schuleingangsuntersuchungen haben begonnen

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Landkreises prüft aktuell Schultauglichkeit von ingesamt 1.960 Kindern

Nach dem Start ins neue Jahr steht für viele Kindergartenkinder die Schuleingangsuntersuchung an. Bevor die Knirpse in die Schule gehen dürfen und einen neuen Lebensabschnitt beginnen, müssen sie an einer gesetzlich vorgeschriebenen schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Diese wird vor der Einschulung vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Teltow-Fläming durchgeführt.

Die Schuleingangsuntersuchungen beginnen jeweils im Dezember und sind jährlich bis zum 30. April abzuschließen. Schulpflichtig sind Kinder, die bis zum 30. September eines jeden Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. In diesem Schuljahr werden im Landkreis Teltow-Fläming 1.960 Schulanfängerinnen und Schulanfänger untersucht.

Mit der standardisierten kinderärztlichen Untersuchung wird festgestellt, ob das Kind altersgerecht entwickelt ist. Ebenso wird geprüft, ob Krankheiten oder Entwicklungsverzögerungen im Rahmen des Anmeldeverfahrens an der Grundschule eine Rolle spielen und daher zusätzliche Hilfen z. B. durch eine weitergehende fachärztliche Untersuchung, Behandlung oder Förderung erforderlich sind.

Die Untersuchungen finden in den wohnortnahen Außenstellen des Gesundheitsamtes statt (Jüterbog, Luckenwalde, Zossen, Ludwigsfelde). Die Anmeldung und Terminvergabe erfolgen in der jeweils zuständigen Grundschule.

Zum Untersuchungstermin sind die folgenden Unterlagen mitzubringen:

  • ausgefüllter Elternfragebogen „Schuleingangsuntersuchung“ (zu finden auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming oder erhältlich durch die zuständige Wohngebietsschule)
  • Impfausweis/Impfdokument (auch in Muttersprache möglich, bestenfalls übersetzt)
  • gelbes Vorsorgeheft (U-Untersuchungen)
  • verschriebene Hilfsmittel (z. B. Brille, Hörgerät etc.)
  • sonstige Bescheinigungen oder Empfehlungen (z. B. medizinische Befunde vom behandelnden Kinderarzt, Facharzt oder Therapeut, Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass)
Ärztin und kleiner Junge mit Kopfhörern im Sprechzimmer
Sehen, Hören, Sprechen – auch das wird bei der Schuleingangsuntersuchung geprüft. (Abb. Landkreis TF)

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden interessierte Eltern im Internetauftritt des Landkreises unter der Rubrik „Was erledige ich wo?“, Stichwort Schuleingangsuntersuchung (auch: Einschulungsuntersuchung) - Landkreis Teltow-Fläming (teltow-flaeming.de) oder bei der zuständigen Grundschule.

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Teltow-Fläming freut sich darauf, alle Kinder bei der Schuleingangsuntersuchung kennenzulernen. Er ist für Rückfragen unter 03378 802645 oder E-Mail gesundheitsamt@teltow-flaeming.de zu erreichen.

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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