Erteilung von Kfz-Kennzeichen

Verwaltungshandeln erklärt: Verbotene Kennzeichenkombinationen

In der Vergangenheit gab es immer wieder Fragen zur Vergabe von Kfz-Kennzeichen.

Hier die wichtigsten Informationen:

Sind alle Kennzeichen erlaubt?

Die Zuteilung von Kfz-Kennzeichen erfolgt gemäß § 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Dieser Vorgang stellt einen Verwaltungsakt dar.

Der § 9 FZV gibt in Abs. 1 Satz 3 vor, dass die Zeichenkombination aus Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen darf. Der Begriff „gute Sitten“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der auszulegen ist. Dazu sind vom Land Brandenburg Buchstaben- und Zahlenkombinationen identifiziert und von der Vergabe ausgeschlossen worden.

  • Buchstabenkombinationen NS, SA, SS, KZ, HJ
  • Zahlenkombinationen:88, 188, 888, 8818, 1888, 8814, 1488 (seit 7. 12. 2010)
  • Buchstaben-und Zahlenkombinationen: AH 18, HH 18 (seit 7.12.2010)
  • Buchstaben- und Zahlenkombinationen: C18, BH28 (seit 22. 3. 2023)
  • Zahlenkombinationen 8814 und 1488. (seit 18. 1. 2024).

Die Kennzeichenkombinationen werden in Zusammenarbeit mit dem brandenburgischen Verfassungsschutz gesperrt und aktualisiert. In anderen Bundesländern können diese Buchstaben- und Kennzeichenkombinationen, bis auf NS, SA, SS KZ und HJ durchaus vergeben werden.

Wenn ein bereits vergebenes Kennzeichen verboten wurde, kann es dann eingezogen werden?

Eine Rücknahme der Zulassung als Verwaltungsakt kann nur erfolgen, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist. Dies wäre der Fall, wenn hier eine Sittenwidrigkeit bei der Zeichenkombination aus Erkennungsnummer sowie der Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer festzustellen wäre. Davon könnte ausgegangen werden, wenn eine der gesperrten Zeichenkombinationen vergeben worden wäre. Alle Kennzeichen, die vor den einzelnen Erlassen zugeteilt wurden, haben ausdrücklichen Besitzstand. Erst mit Neuvergabe nach Abmeldung erfolgt auch eine Änderung des Kennzeichens.

Wie wird verhindert, dass verbotene Kennzeichen erteilt werden?

Diese Kennzeichen sind im elektronischen Fachverfahren gesperrt.

Was kann ich machen, wenn ich ein Kennzeichen als sittenwidrig oder den Nationalsozialismus verherrlichend verstehe?

Da das Kennzeichen bereits vergeben wurde, ist es im Umlauf und kann nicht eingezogen werden. Im Zweifelsfall können Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle wenden. Diese leitet Ihr Anliegen dann an das Ministerium weiter. Die Zulassungsstelle selbst entscheidet nicht über die Zulässigkeit von Kennzeichenkombinationen.

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