Verwaltungshandeln erklärt: Warten auf Baugenehmigung

Jüterbog: Unvollständig eingereichte Unterlagen Hauptgrund für verzögerte Bewilligung

Unter dem Titel „Baustart nach zwei Jahren Wartezeit“ berichtet die MAZ am 31. August 2023 über ein Bauvorhaben – Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit 12 Mietwohnungen – in Jüterbog. Zu den Vorwürfen, die Arbeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde betreffend, erläutert die zuständige Beigeordnete und Dezernentin Dietlind Biesterfeld:

Der Bauantrag ist, wie die Untere Bauaufsichtsbehörde mitteilt, am 30. August 2021 bei der Behörde eingegangen. Zu Beginn kam es tatsächlich behördlicherseits zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Die Person, die die Angelegenheit zunächst bearbeitet hatte, ging in Rente, die Nachbesetzung der Stelle war trotz Dauerausschreibung zunächst nicht erfolgreich. Dass im Genehmigungsbereich in den Jahren 2021 und 2022 bei anhaltend hohem Antragsaufkommen mehrere Stellen vakant waren und aufgrund des Fachkräftemangels trotz Dauerausschreibung nicht nachbesetzt werden konnten, ist hinlänglich bekannt. Dennoch bedauern wir natürlich, dass die Bearbeitung des Antrags erst Anfang 2022 begann.

Ab Anfang 2022 erfolgte die Bearbeitung des Antrags – jedoch kontinuierlich nach Ausfertigungsverfügbarkeit bzw. eingegangenen nachgeforderten Unterlagen. Leider war der Bauantrag jedoch von vornherein unvollständig eingereicht worden. Erste Nachforderungen wegen unvollständig eingereichter Bauvorlagen wurden dem Bauherrn am 25. Januar 2022 übermittelt, eine zweite Nachforderung erfolgte am 17. März 2022, die dritte am 4. April 2022. Eine vierte Nachforderung erfolgte am 29. Juni 2022 im Hinblick auf die Stellungnahme durch die Stadt Jüterbog, wonach der Antrag die Sanierungssatzung/Gestaltungssatzung der Stadt nicht beachtet hatte.

Zusätzlich notwendige Aktenexemplare für die Fachbehördenbeteiligungen gingen erst am 17. Oktober 2022 ein.

Erst am 27. Oktober 2022, also 14 Monate nach Antragseingang, ging der Brandschutznachweis (BSN) ein, der aufgrund der Gebäudeklasse IV des Bauvorhabens im Grunde gleich im August 2021 hätte mit eingereicht werden müssen. Dieser war zudem ohne den Nachweis der qualifizierten Brandschutzplanung, der ebenfalls nachgefordert werden musste. Auch waren zu diesem Zeitpunkt die im Brandschutznachweis vorgesehenen Abweichungen noch nicht beantragt. In deren Prüfung stellte sich heraus, dass diese Abweichungen nachbarschützende Belange berühren, so dass eine Nachbarbeteiligung erforderlich war.

Die letzte erforderliche Stellungnahme der Fachbehörden ist schließlich am 15. Mai 2023 eingegangen.

Trotz aller Nachforderungen waren die Unterlagen nach wie vor unvollständig. Um die Fördermittel zu retten wurde entschieden, die Baugenehmigung unter Vorbehalt zu erteilen. Das ist eher unüblich und ein Entgegenkommen der Behörde. Danach konnten die Bauherren den bis dato fehlenden Nachweis der Klärung der Grundstückssituation noch bis zum Baubeginn erbringen. Der Vorschussbescheid, auf den hin vor Erteilung der Baugenehmigung die Verwaltungsgebühr zu bezahlen ist, erging am 29. Juni 2023. Nach Eingang des Zahlungsnachweises wurde die Baugenehmigung am 13. Juli 2023 erteilt, die Baufreigabe erfolgte nach Erbringung des Nachweises zur Klärung der Grundstückssituation am 21. August 2023.

Die im MAZ-Beitrag erwähnte Beauftragung von Rechtsanwälten hatte mit der Erteilung der Genehmigung nichts zu tun. Auch die Aussage, dass man in Jüterbog seit August 2021 auf die Genehmigung „gewartet“ habe, verfälscht das Bild erheblich zum Nachteil des Landkreises.

Vollständige Unterlagen und klare Kommunikation beschleunigen Bearbeitung

Die Dauer der Genehmigungsverfahren ist grundsätzlich abhängig von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Erst wenn ein Bauantrag vollständig ist, kann er auch in Gänze geprüft werden.

Leider gab es seitens der Stadt auch keinen Hinweis auf die Wichtigkeit und Eilbedürftigkeit des Vorhabens – was eine durchaus übliche Verfahrensweise ist. Auch beim Bürgerdialog „Miteinander leben – miteinander reden“, der im Oktober 2022 in Jüterbog stattfand und bei dem die Untere Bauaufsichtsbehörde eine Gesprächsrunde anbot, spielte das Thema keine Rolle.

Trotz des akuten Fachkräftemangels und der schwierigen Personalsituation in der Unteren Bauaufsichtsbehörde in den vergangenen Jahren ist eine Gesamtdauer eines Bauantragsverfahren von der hier angelaufenen Dauer die Ausnahme. Je nach Antragsqualität konnten kommunale Bauten auch in sehr kurzer Zeit genehmigt werden. Ein Beispiel dafür ist die Kita am Westverbinder in Ludwigsfelde, die innerhalb von 10 Wochen genehmigt werden konnte.

Ab Mai 2023 konnten die lange vakanten Stellen im Genehmigungsbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde weitgehend nachbesetzt werden, sodass nach erfolgter Einarbeitung der neuen Kräfte mit deutlich kürzeren Verfahrensdauern gerechnet werden darf.

Frau Dietlind Biesterfeld
Dezernat III

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