Abflusshindernisse

Zuständig

Beschreibung

Hindernisse für den Abfluss, die Schifffahrt oder andere Beeinträchtigungen sind zu beseitigen. Wenn der Verursacher ermittelt werden kann, durch den Verursacher. Die Untere Wasserbehörde verpflichtet in diesem Fall den Verursacher zur Beseitigung.

Hinweise

Wenden Sie sich bitte zunächst an den für Ihre Region zuständigen Wasser- und Boden- beziehungsweise Gewässerunterhaltungsverband.

Bitte beachten Sie

Abflusshindernisse haben der Verursacher oder der Wasser- und Boden- beziehungsweise der Gewässerunterhaltungsverband zu beseitigen. Bei Gefahr im Verzug hilft auch die Feuerwehr.

Notwendige Unterlagen

keine

Rechtliche Grundlagen

§ 40 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz - WHG

Gebühren

keine

Links

Ansprechpersonen

Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2611 03371 608 9170

Frau R. Weng
Büromitarbeiterin
Zimmer: A5.3.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2613 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)