Ärztliche Bescheinigung für Auslandsaufenthalte: Tuberkuloseausschluss

Zuständig

Beschreibung

Wenn Sie oder Ihre minderjährigen Kinder für einen längerfristigen Auslandsaufenthalt eine Bescheinigung benötigen, dass bei Ihnen keine Tuberkulose-Infektion oder Erkrankung vorliegt, können Sie sich an uns wenden.

Die kostenpflichtige Untersuchung mittels Tuberkulin-Hauttest oder Quantiferon-Test (Labortest mit Blutentnahme) vorgenommen. Gegebenenfalls kann auch eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs erforderlich sein. Die Klärung des Vorgehens erfolgt je nach Anforderung (Arbeitgeber, Studieninstitution, Au-pair-Vermittlung o.ä. bzw. den Vorgaben des Ziellandes). Nach Auswertung der Ergebnisse erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung.

Bitte beachten Sie

Vereinbaren Sie mit der zuständigen Ansprechperson vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Minderjährige nehmen den Termin in Begleitung eines Erziehungsberechtigten wahr.

Notwendige Unterlagen

Über erforderliche Unterlagen werden Sie im Rahmen der Terminvereinbarung informiert.

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Vorgaben des Ziellandes

Gebühren

Nach Erhalt der Bescheinigung ergeht ein Gebührenbescheid. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der jeweiligen Untersuchung.

Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Gebührensatzung für Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming erhoben.

Links

Ansprechpersonen

Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3835 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)