Amtsärztliche Untersuchung-Abstammungsgutachten

Zuständig

Beschreibung

Im Gesundheitsamt erfolgt nach gerichtlicher Anforderung die Identitätsprüfung, Materialgewinnung und der Versand an das beauftragte und zertifizierte Labor.

Bitte beachten Sie

Einen Untersuchungstermin erhalten Sie von uns, nachdem vom Gericht ein schriftlicher Auftrag mit Verweis auf die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Probenentnahme bei uns eingegangen ist.

Notwendige Unterlagen

Über erforderliche Unterlagen werden Sie im Rahmen der Terminvereinbarung informiert.

Rechtliche Grundlagen

Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)

Gebühren

Die Probenentnahme zum Abstammungsgutachten ist gebührenpflichtig. Den Gebührenbescheid erhält der Auftraggeber (Gericht).

Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Gebührensatzung für Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming.

Links

Ansprechpersonen

Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3835 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)