Amtsärztliche Untersuchung-Einkommensteuergesetz

Zuständig

Beschreibung

Für Sie als Privatperson kann eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt werden, um die medizinische Indikation für eine Rehabilitationsmaßnahme oder einen medizinischen Eingriff zu bestätigen. Das amtsärztliche Gutachten dient zur Vorlage beim Finanzamt, wenn Sie die Kosten der Maßnahme als außergewöhnliche Belastung geltend machen wollen.

Die amtsärztliche Bescheinigung muss mit der Steuererklärung eingereicht werden.

Bitte beachten Sie

Vereinbaren Sie mit der zuständigen Ansprechperson vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Notwendige Unterlagen

Über erforderliche Unterlagen werden Sie im Rahmen der Terminvereinbarung informiert.

Rechtliche Grundlagen

§ 33 Einkommensteuergesetz (EStG)
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)

Gebühren

Das amtsärztliche Gutachten ist gebührenpflichtig. Nach Erhalt der Bescheinigung ergeht ein Gebührenbescheid.

Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Gebührensatzung für Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming.

Links

Ansprechpersonen

Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3835 03371 608 9050

Frau N. Käthe
Arzthelferin
Zimmer: C0.1.03

03371 608 3831 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)