Anlagen in, an und unter Gewässern, Genehmigung

Zuständig

Beschreibung

Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in (auch unter, über) und an Gewässern, die dichter als 10 Meter an ein Gewässer I. Ordnung beziehungsweise dichter als 5 Meter an ein Gewässer II. Ordnung heranreichen, bedürfen der Genehmigung. Diese Genehmigung schließt alle anderen öffentlich-rechtlichen Gestattungen nach Landesrecht ein.

Gewässer I. Ordnung sind: Nieplitz mit Blankensee, Grössinsee, Schiaßer See; Nottekanal mit Mellensee; Nuthe mit Königsgraben Luckenwalde.

Gewässer II. Ordnung sind alle anderen oberirdischen Gewässer.

Hinweise

Der Anlagenbegriff im wasserrechtlichen Sinn ist sehr weit gefasst - Benutzungsanlagen - sowie: "jede für eine gewisse Dauer geschaffene ortsfeste oder bewegliche Einrichtung, die geeignet ist, auf den Zustand des Gewässers oder den Wasserabfluss einzuwirken" - oder auch: "alle ortsfesten nicht notwendig baulichen Einrichtungen". Auch Einrichtungen oder Vorrichtungen, die innerhalb der oben genannten Abstände die Unterhaltung der Gewässer verhindern oder erschweren, fallen unter den Anlagenbegriff.

Im Zweifel fragen Sie bitte die Untere Wasserbehörde.

 

Bitte beachten Sie

Wird durch eine nicht genehmigte Anlage die Gewässerunterhaltung erschwert, ist der entstehende Mehraufwand zu erstatten.

Notwendige Unterlagen

siehe Merkblatt "Anlagen in, an, unter und über Gewässern"

Rechtliche Grundlagen

§ 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 87 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).

Links

Ansprechpersonen

Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2611 03371 608 9170

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

03371 608 2600 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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Freitag, 4. Oktober 2024
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