Soll ein Fahrzeug den Bereich der Bundesrepublik Deutschland verlassen und im Ausland verbleiben, ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Die Gültigkeit kann bis zu 364 Tage betragen.
Kennzeichen können maximal für ein Jahr ausgegeben werden. Bei Zuteilung eines Kennzeichens ist ein Nachweis über gezahlte Kfz-Steuer oder ein SEPA-Lastschriftmandat vorzulegen.
Achtung: Ein Halter/eine Halterin ohne Hauptwohnsitz im Landkreis TF muss persönlich im Straßenverkehrsamt vorsprechen!!!
Elektronische Versicherungsbestätigungen (eVBs) werden noch nicht anerkannt!!
Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden, da eine Identitätsprüfung durchgeführt wird (siehe auch Identkontrolle).
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II, Versicherungsbestätigung (ehem. Doppelkarte), Personalausweis oder Reisepass, ggf. Kennzeichenschilder und Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Autohäuser und Zulassungsdienste mit mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung.
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Achtung: Aus Kapazitätsgründen kann der Markenspender für die Anmeldung bereits vorzeitig geschlossen werden!
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle