Automatisierte Kaufpreissammlung AKS

Beschreibung

Die Kaufpreissammlung wird bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse geführt. Sie enthält auf der Grundlage aller von den Notaren beurkundeten Kaufverträge eine umfassende Datenvielfalt. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, den Grundstücksmarkt und seine Entwicklung umfassend darzustellen und so für Markttransparenz zu sorgen. Des weiteren soll mit Hilfe der Kaufpreissammlung die marktgerechte Verkehrswertermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken ermöglicht werden, sowohl für den Gutachterausschuss als auch für alle anderen Sachverständigen. Die Kaufpreissammlung ist insbesondere die Grundlage für:
- die Erstattung von Verkehrswertgutachten,
- die Ermittlung von Bodenrichtwerten,
- die Erstellung von Grundstücksmarktberichten,
- die Ableitung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten,
- die Datensammlung des Oberen Gutachterausschusses.
Der Inhalt der Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz und wird vertraulich behandelt.

Hinweise

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erteilt.
Sie sind nach den landesrechtlichen Vorschriften wegen der besonderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen an eindeutige Voraussetzungen geknüpft.
Für die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung ist ein schriftlicher Antrag unbedingt erforderlich. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses prüft die persönlichen Voraussetzungen der Antragsteller sowie die sachlichen Voraussetzungen, ob etwa eine ausreichende Anzahl von Vergleichsfällen vorliegt und die Anonymisierung der Vergleichsfälle gewährleistet ist.
In den Auskünften werden die Daten dann auftragsbezogen selektiert, überprüft, anonymisiert und nach Grundstücksarten getrennt.

Bitte beachten Sie

Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses möglich, wobei durch Anonymisierung den datenschutzrechtlichen Belangen Rechnung getragen wird.

Notwendige Unterlagen

schriftlicher Antrag des Auskunftsersuchenden
(Hier haben die Antragsteller ihr berechtigtes Interesse darzulegen, das konkrete Objekt, für das Auskunft erwünscht wird, zu nennen und zu beschreiben sowie die zeitliche Spanne anzugeben, für die eine Auskunft gewünscht wird. Die sachgerechte Verwendung sowie die Zweckbindung der Auskunft muss der Antragsteller zusichern.)

Rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)
Gutachterausschussverordnung (GAV)

Gebühren

Gühren laut Brandenburgischer Gutachterausschuss-Gebührenordnung (BbgGAGebO) vom 30. Juli 2010:
Tarifstelle 3 - Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
a) für ein unbebautes Grundstück
- 60 Euro: Grundgebühr je Auskunft mit bis zu fünf Vergleichsfällen
- 20 Euro: je weitere angefangene fünf Vergleichsfälle

b) für ein bebautes Grundstück
- 75 Euro: Grundgebühr je Auskunft mit bis zu fünf Vergleichsfällen
- 25 Euro: je weitere angefangene fünf Vergleichsfälle

Link

>> Kaufpreissammlung

Ansprechpersonen

Frau C. Prokopp
Geschäftsstellenleiterin des Gutachterausschusses
Zimmer: C7.1.15

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4299 03371 608 9221

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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