Beurkundung

Zuständig

Beschreibung

Im Jugendamt werden folgende Verpflichtungen und Erklärungen aufgenommen:

- Erklärung des Vaters zur Anerkennung der Vaterschaft
Dazu die erforderliche Erklärung zur Zustimmung
- der Kindesmutter,
- des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Kindesmutter verheiratet ist oder
- eines gesetzlichen Vertreters des Kindes zu einer solchen Erklärung.
- Erklärung der Mutter zur Anerkennung der Mutterschaft (häufig bei ausländischen Vätern)
- Gemeinsame Sorgeerklärung (für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind)
- Unterhaltsverpflichtung (Erstverpflichtung, Abänderung) für Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr

Hinweise

Eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmungserklärung der Kindesmutter ist bei jedem Jugendamt oder Standesamt, in dem eine Urkundsperson tätig ist, oder beim Notar möglich.
Eine Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung und Sorgeerklärung ist bei jedem Jugendamt, bei dem eine Urkundsperson tätig ist, oder beim Notar möglich.

Bitte beachten Sie

Das persönliche Erscheinen ist erforderlich.
Beurkundungen sind mit vorheriger Terminvereinbarung, zu den Sprechzeiten, möglich.
Die Amtssprache ist deutsch, ggf. ist ein Dolmetscher mitzubringen.

Notwendige Unterlagen

bei Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung/Erklärung der Mutterschaft:
- Personaldokument, Mutterpass, Ledigkeitsbescheinigung bei ausländischen Müttern (vor Geburt des Kindes)
- Personaldokument, Geburtskurkunde des Kindes (nach Geburt des Kindes)
- Geburtsurkunden beider Eltern

Sorgeerklärung, wenn diese nicht gemeinsam mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgt:
- Personaldokument, Mutterpass und Vaterschaftsanerkennung (vor der
Geburt)
- Geburtsurkunde, auf der beide Elternteile eingetragen sind, (nach der Geburt)

Unterhaltsverpflichtung:
- Personaldokument, Unterhaltsforderung des Anspruchsberechtigten, letzter Unterhaltstitel (falls vorhanden).

Rechtliche Grundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch, Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Beurkundungsgesetz

Ansprechpersonen

Herr M. Baier
Sachbearbeiter Beistand und Unterhalt
Zimmer: B6.0.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3429 03371 608 9005

Frau G. Burkert
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.1.01

03371 608 3440 03371 608 9005

Frau F. Czapanski
Sachbearbeiterin Beistandschaft und Unterhalt/Urkundsperson
Zimmer: B6.0.01

03371 608 3415 03371 608 9005

Herr D. Schmolke
Sachbearbeiter Beistand und Unterhalt/Urkundsperson
Zimmer: B6.0.02

03371 608 3422 03371 608 9005

Herr A. Schulze
Sachbearbeiter Beistandsschaften und Unterhalt/Urkundsperson
Zimmer: B6.0.03

03371 608 3416 03371 608 9005

Frau S. Schütze
Sachbearbeiterin Beistandsschaften und Unterhalt/Urkundsperson
Zimmer: B6.0.04

03371 608 3423 03371 608 9005

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)