Fahrtenbuch

Zuständig

Beschreibung

Die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.

Die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches ist eine Maßnahme zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.Durch das Fahrtenbuch soll sichergestellt sein, dass der Fahrer bei künftigen Verkehrsverstößen festgestellt und mit Sanktionen belegt werden kann.

Ein Fahrtenbuch darf erst angeordnet werden, wenn der Fahrzeugführer im Rahmen der Ermittlungen nicht mit angemessenem Aufwand ausfindig gemacht werden konnte.

Hinweise

Die Dauer der Fahrtenbuchführung hängt vom Einzelfall auch von der Schwere und Häufigkeit der Verkehrszuwiderhandlungen ab.

Rechtliche Grundlagen

§ 31a Straßenverkehr-Zulassungsverordnung (StVZO)

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Ansprechpersonen

Frau M. Müller
Sachbearbeiterin Fahrtenbuch, Fahrerlaubnis- und Fahrschulwesen
Zimmer: 16

Kfz-Zulassungsstelle Luckenwalde
Louis-Pasteur-Straße 5
14943 Luckenwalde

03371 608 2818 03371 608 9061

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)