Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes

Zuständig

Beschreibung

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Förderrichtlinie Denkmalpflege des Landkreises Teltow-Fläming. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die Sicherung, den Erhalt, die Pflege, die Erforschung und die sinnvolle Nutzbarmachung der wertvollen Denkmale in unserer Region zu gewährleisten.
Historische Denkmale sind lebendige Zeugnisse vergangener Zeiten und tragen zur kulturellen Identität unseres Landkreises bei. Mit unserer Förderrichtlinie möchten wir Sie unterstützen, diese Schätze für zukünftige Generationen zu bewahren und zu erhalten.

Hinweise

Zuschüsse werden gewährt für Baudenkmale, Gartendenkmale, technische und bewegliche Denkmale, Bodendenkmale und prägende Gebäude in Denkmalbereichen.

Zuwendungsfähige Maßnahmen können insbesondere sein:

  • Sicherung, Bergung, Erhaltung, Erforschung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wiederherstellung, Konservierung oder Restaurierung von Denkmalen,
  • vorbereitende Maßnahmen wie restauratorische Voruntersuchungen, Bestandsaufnahmen, holzschutztechnische Untersuchungen, bau- und gartenhistorische Untersuchungen sowie Ingenieur- und Architektenleistungen, die für denkmalspezifische Maßnahmen anfallen,
  • die archäologische Prospektion, Dokumentation, Sicherung oder Ausgrabung archäologischer Funde

Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte von Denkmalen im Landkreis Teltow-Fläming.

Bitte beachten Sie

Die zuwendungsfähigen Maßnahmen müssen den denkmalschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Das Vorliegen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, soweit notwendig, ist Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen.

Der Antrag ist bis zum 30. November des Vorjahres des Bewilligungszeitraums bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen. Die Höhe des Zuschusses soll in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen betragen und insgesamt 10.000 Euro nicht überschreiten.

Die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie Denkmalpflege und dem zugehörigen Merkblatt.

Notwendige Unterlagen

Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag unter Verwendung des von der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Verfügung gestellten Antragsformulars gewährt. Der Antrag muss eine Beschreibung der geplanten Maßnahme, die Gesamtkosten anhand eines Kostenangebotes einer Fachfirma, einen Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenmittel und Fotos vom Bestand enthalten.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)

Gebühren

Das Antragsverfahren und die Förderung sind gebührenfrei.

Links

Ansprechpersonen

Frau M. Roschner
Sachbearbeiterin Verwaltungsverfahren
Zimmer: A5.2.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3611 03371 608 9136

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)