Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren)

Zuständig

Beschreibung

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres kann bereits eine Fahrerlaubnis für Pkw (B, BE) erworben werden. Hierzu wird eine befristete Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die nur im Inland gültig ist. Sie gilt mit der Auflage, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung einer weiteren Person, die in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt ist, gefahren werden darf. Die Führerscheinausbildung kann bereits mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.

Hinweise

Anforderungen an die Begleitperson:
- Mindestalter 30 Jahre,
- 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis,
- nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg (ab 01.05.2014)

Bitte beachten Sie

Führt der Fahranfänger einen Pkw ohne von einer eingetragenen Person begleitet zu sein, führt dies zum Widerruf der Fahrerlaubnis.
Begleitpersonen dürfen nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen (§ 24a StVG gilt entsprechend).

Notwendige Unterlagen

Anträge sind erhältlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Luckenwalde, den Fahrschulen sowie den Gemeinde- oder Stadtverwaltungen:

- Antrag, Beiblatt zum Antrag mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Unterschrift des Antragssteller
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über 1. Hilfe
- Passbild, biometrisch
- Sehtest
- lesbare Kopie des Führerscheins des Begleiters
- Beiblatt zum Antrag (Bestätigung des Begleiters)

Rechtliche Grundlagen

§ 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis ist der Direktversand ausgeschlossen

Ansprechpersonen

Frau L. Schubert
Sachbearbeiterin Eignung
Zimmer: 16

Kfz-Zulassungsstelle Luckenwalde
Louis-Pasteur-Straße 5
14943 Luckenwalde

03371 608 2757 03371 608 9061

Frau C. Thun
Sachbearbeiterin Fahrerlaubniserteilung
Zimmer: 14

03371 608 -2758 03371 608 9061

Frau C. Lindner
Sachbearbeiterin Fahrerlaubniserteilung
Zimmer: 3

03371 608 2824 03371 608 9061

Frau Kralisch
Sachbearbeiterin Fahrerlaubniserteilung
Zimmer: 2

03371 608 2759 03371 608 9061

Öffnungszeiten

Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.

Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)