Internationaler Leichenpass

Zuständig

Beschreibung

Für die Überführung einer Leiche ins Ausland muss zuvor eine gesundheitsbehördliche Genehmigung erfolgen. Die Prüfung der Unterlagen und Ausstellung der Genehmigung erfolgt durch das Gesundheitsamt am Sterbeort.

Bitte beachten Sie

Vereinbaren Sie mit der zuständigen Ansprechperson vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Notwendige Unterlagen

Zum vorab vereinbarten Termin sind mitzubringen:

- formloser Antrag
- Totenschein (vertraulicher Teil)
- bei „nicht natürlichem" Tod oder „nicht aufgeklärter" Todesursache, Vorlage des Beerdigungsscheins der
  Staatsanwaltschaft (in Kopie)
- Bescheinigung der zweiten amtsärztlichen Leichenschau
- Einsargungsbescheinigung
- Ausweis oder Pass des Verstorbenen bzw. Kopie
- Sterbeurkunde (Kopie)
- Internationale Sterbeurkunde vom zuständigen Standesamt (Original und Kopie)
- Vollmacht des Angehörigen für das Bestattungsinstitut

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz- BbgBestG)

Gebühren

Die Gebühr beträgt 82,00€.

Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).

Es ist bisher nur eine Barzahlung möglich.

Links

Ansprechpersonen

Frau N. Käthe
Arzthelferin
Zimmer: C0.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3831 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)