Landschaftsplan

Zuständig

Beschreibung

Für ihr Gemeindegebiet stellen die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung die örtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Landschaftsplänen dar.

Die Landschaftspläne werden auf der Grundlage des Landschaftsprogrammes des Landes Brandenburg und des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Teltow-Fläming aufgestellt.

Die Inhalte des Landschaftsplanes sind im Rahmen der Abwägung nach § 1 Absatz 6 des Baugesetzbuches als Darstellungen oder Festsetzungen in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.

Hinweise

Der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan kann zu den Sprechzeiten im Bauamt oder Planungsamt der jeweiligen Gemeinden sowie in der Unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden.

Bei der Aufstellung von Landschaftsplänen ist die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen.

Rechtliche Grundlagen

§ 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§ 5 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)

Gebühren

ohne

Links

Ansprechpersonen

Frau E. Sommerer
Sachbearbeiterin Eingriffsregelung und Landschaftsplanung (ganzes Kreisgebiet)
Zimmer: B4.3.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2513 03371 608 9170

Frau B. Paul
Sachgebietsleiterin
Zimmer: B4.3.03

03371 608 2500 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)