Nutzungsentgelte für unbebaute und bebaute Grundstücke für Erholungszwecke und Garagengrundstücke

Zuständig

Beschreibung

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat entsprechend der Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV) Auskünfte über die in ihrem Geschäftsbereich vereinbarten Entgelte zu erteilen bzw. Gutachten über die ortsüblichen Nutzungsentgelte zu erstellen.
Gegenstand sind unbebaute und bebaute Grundstücke für Erholungszwecke und Garagengrundstücke.

Hinweise

Für die Auskunftserteilung sind nur ortsübliche Entgelte heranzuziehen, die nach dem 2. Oktober 1990 auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BauGB) frei vereinbart wurden.

Notwendige Unterlagen

Wir benötigen von Ihnen einen schriftlichen Antrag, in dem die Angaben zur Gemarkung, Flur, Flurstück enthalten sind.

Rechtliche Grundlagen

Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV)

Gebühren

Gühren laut Gutachterausschuss-Gebührenordnung (GAGebO):
- 22 Euro: eine Gemarkung
- 33 Euro: bis zu 3 Gemarkungen
- 55 Euro: mehr als 3 Gemarkungen
- 500 Euro: Gutachten über Nutzungsentgelte

Ansprechpersonen

Frau A. Rüdiger
Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Zimmer: C7.01.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4299 03371 608 9221

Frau C. Prokopp
Geschäftsstellenleiterin des Gutachterausschusses
Zimmer: C7.1.15

03371 608 4299 03371 608 9221

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)