Schiffsführerschein

Zuständig

Beschreibung

Erteilung von Schiffsführerscheinen für Fahrzeuge ab 3,68 kw oder mehr als 15 m Länge oder zur gewerblichen Nutzung; Antragstellung muss beim Landkreis des Wohnortes oder Gewerbeortes oder Liegeplatzes des Bootes erfolgen.

Hinweise

Dies gilt nicht für Sportbootführerscheine. Hierzu wenden Sie sich an den Deutschen Motoryachtverband oder Deutschen Segler-Verband.

 

Bitte beachten Sie

Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch das Brandenburgische Landesamt für Verkehr und Straßenwesen.

Notwendige Unterlagen

Gem. § 14 Abs.2 Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 3 Monate)
2. ein Lichtbild aus neuerer Zeit ohne Kopfbedeckung im Halbprofil,
3. ein Eignungsnachweis, nicht älter als drei Monate, über die körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen eines Fahrzeuges, insbesondere über ein ausreichendes Seh- und Hörvermögen, erteilt durch den Arbeitsmedizinischen Dienst,
4. ein Führungszeugnis, nicht älter als sechs Monate, oder eine Erklärung, dass die Erteilung eines Führungszeugnisses nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes beantragt worden ist,
5. der Nachweis der Fahrzeit nach § 11,
6. die beantragte Fahrerlaubniskategorie,
7. der Nachweis des Lehrganges für lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Erste Hilfe
8. der Nachweis der bestandenen Prüfung.

Rechtliche Grundlagen

Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV)

Gebühren

25,56 Euro

Ansprechpersonen

Herr N. Patzer
Sachgebietsleiter Fahrerlaubnis/Fahrschulwesen
Zimmer: 17

Kfz-Zulassungsstelle Luckenwalde
Louis-Pasteur-Straße 5
14943 Luckenwalde

03371 608 2820 03371 608 9061

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)