Verkehrslenkung

Zuständig

Beschreibung

Verkehrslenkung bedeutet:
- Beschilderung und Markierung von öffentlichen Verkehrsflächen wie z. B.
Straßen, Parkplätzen/-häusern, Geh-/Radwegen
- Einrichten von Lichtzeichenanlagen (siehe Lichtzeichenanlagen)
- teilweises oder vollständiges Sperren von Straßen wegen Veranstaltungen,
Baustellen u.a. zum Zweck der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit
im Straßenverkehr
Auch bei allgemeinen Problemen kann sich jeder telefonisch, schriftlich oder persönlich an das Straßenverkehrsamt wenden.

Hinweise

Die Angaben müssen so konkret wie möglich erfolgen.

Bitte beachten Sie

Der Antrag muss rechtzeitig, i.d.R. 4 Wochen vor der geplanten Maßnahme, schriftlich an das Straßenverkehrsamt gestellt werden, da noch andere Behörden befragt werden müssen, ob Bedenken bestehen.

Notwendige Unterlagen

Baustellen: Antragsformular, Bauablaufplan
Veranstaltungen: Antragsformular, Versicherungsnachweis,
Freistellungserklärung

Rechtliche Grundlagen

Allgemein : § 45 Abs. 1 StVO
Baustellen: § 45 Abs. 6 StVO
Veranstaltungen: § 29 StVO

Gebühren

10,20 - 767,00 € (Einzelfallentscheidung)

Ansprechpersonen

Frau B. Hinze
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.3.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2720 03371 608 9060

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)