Verstöße gegen das Naturschutzrecht

Zuständig

Beschreibung

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes verstößt.
Verstöße gegen das Naturschutzrecht werden in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet.

Hinweise

Wer rechtswidrige vorwerfbare Handlungen vornimmt, muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.

Die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren obliegt der Unteren Naturschutzbehörde. Sobald Ihnen Verstöße bekannt werden, können Sie sich an die unten genannten Ansprechpartner wenden.

Rechtliche Grundlagen

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG

Links

Ansprechpersonen

Frau G. Hasche
Sachbearbeiterin Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Zimmer: B2.3.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2501 03371 608 9170

Frau T. Lenzke
Sachbearbeiterin Verwaltungs- und Unterschutzstellungsverfahren
Zimmer: B2.3.02

03371 608 2503 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)