Flüssigkeiten, Feststoffe und Gase sind in der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (AwSV) drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 - 3) zugeordnet. Diese Liste ist nicht abgeschlossen und wird ständig fortgeschrieben.
Für die Herstellung, den Umgang und die Verwendung von wassergefährdenden Stoffen besteht ein sehr enges Netz rechtlicher Vorschriften. Ein kleiner, aber entscheidender Teil davon ist das Wasserrecht - mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG), und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Auf den Sicherheitsdatenblättern für Stoffe ist immer auch die Wassergefährdungsklasse vermerkt.
Das Betreiben von Anlagen, das Lagern, Umschlagen, Abfüllen oder Ansammeln von wassergefährdenden Stoffen ist immer bei der Wasserbehörde anzuzeigen - zwei Monate vorher.
Im Zweifel fragen Sie bitte bei den unten genannten Bearbeitern nach.
bei Privatpersonen für Ölheizungen zutreffend
§§ 62 und 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 20 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
§ 62 Wasserhaushaltsgesetz - WHG
§ 63 Wasserhaushaltsgesetz - WHG
§ 20 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV
Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2600 03371 608 9170 uwe.strahl@teltow-flaeming.de
Herr M. Bullmann
Sachbearbeiter AwSV, TöB
Zimmer: A5.3.04
03371 608 2603 03371 608 9170 marcel.bullmann@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
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Freitag, 10. Mai 2024
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Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle