Widerspruchsbearbeitung Soziales

Zuständig

Beschreibung

Gegen die Entscheidungen der Behörde kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch muss form- und fristgerecht eingelegt werden.

Hinweise

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten, wenn der Sozialrechtsweg gegeben ist, das Sozialgerichtsgesetz, wenn der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, die Verwaltungsgerichtsordnung.

Notwendige Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache ist die Vorlage eines Personalausweises notwendig. Sollten Sie als Vertreter des Widerspruchsführers vorsprechen, wird eine entsprechende Vollmacht benötigt.

Rechtliche Grundlagen

§ 62 Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch (SGB X), § 79 VwVerfG und §§ 68 ff. VwGO

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Frau M. Baron
Sachbearbeiterin Widersprüche
Zimmer: B6.2.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3366 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)