Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs

Zuständig

Beschreibung

Eine Wiederzulassung liegt dann vor, wenn ein stillgelegtes/abgemeldetes/außer Betrieb gesetzes Fahrzeug auf denselben Halter wieder zugelassen wird.

Hinweise

- Alte reservierte Kennzeichen können zur Abstempelung wieder vorgelegt werden.
- Die Zulassung eines Fahrzeuges ist nur noch gegen Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandates möglich.
- Auch Kfz-Steuerschulden und offene Forderungen der Zulassungstelle (Gebührenschulden) müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung eines neuen Fahrzeuges erfolgt.

Bitte beachten Sie

Sollten die alten Kennzeichen nicht vorgelegt werden können, müssten Sie sich auf Ihre Kosten neue Kennzeichen anfertigen lassen, ggf. können die Kennzeichen auch geändert werden. Anbieter befinden sich in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstellen.

Notwendige Unterlagen

- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II/Allgemeine Betriebserlaubnis,
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer),
- Vollmacht bei Vertretung,
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate,
- bei Zulassung auf eine Firma - nur juristische Personen - Handelsregisterauszug und Standortnachweis (z. B. Gewerbeanmeldung),
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern Meldebescheinigung/Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten einschl. beider Ausweise,
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung sowie eine gültige Hauptuntersuchung,
- sofern vorhanden die Kennzeichen.

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Links

 

Öffnungszeiten

Autohäuser und Zulassungsdienste mit mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung.

Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr

Achtung: Aus Kapazitätsgründen kann der Markenspender für die Anmeldung bereits vorzeitig geschlossen werden!

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)