Zulassung von Lebensmittelbetrieben

Zuständig

Beschreibung

Einrichtungen, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, behandeln und / oder in den Verkehr bringen, sind zulassungspflichtig, d. h. sie dürfen die Tätigkeit erst nach erfolgter Zulassung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, SG Lebensmittelüberwachung aufnehmen.

Von der Zulassung ausgenommen sind Betriebe, die lediglich:
- Primärproduktion betreiben
- Transporttätigkeiten betreiben
- die Lagerung von Erzeugnissen, deren Lagerung keiner Temperaturregelung bedarf, vornehmen
- Betriebe des Einzelhandels

Hinweise

Anträge auf Zulassung sind beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, SG Lebensmittelüberwachung, zu stellen.

Bitte beachten Sie

Wir empfehlen Ihnen, sich schon in der Planungsphase mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, SG Lebensmittelüberwachung in Verbindung zu setzen, um zeit- und kostenaufwendige Planungsfehler zu vermeiden.

Notwendige Unterlagen

Für die Zulassung sind zahlreiche Unterlagen vorzulegen, welche beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, SG Lebensmittelüberwachung zu erfragen sind.

Rechtliche Grundlagen

VO (EG) Nr. 852/2004
VO (EG) Nr. 853/2004
VO (EG) Nr. 854/2004
Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV
Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung - Tier LMHV
AVV Lebensmittelhygiene

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauchrschutz (GebO MUGV) in der zurzeit gültigen Fassung.

Ansprechpersonen

Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2220 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)