Zweitschrift des Impfausweises

Zuständig

Beschreibung

Der Impfausweis bildet eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der Vollständigkeit des Impfschutzes und somit zu eventuell notwendigen Auffrischungsimpfungen.

Bei Verlust des Impfausweises kann man sich im Gesundheitsamt eine Zweitschrift ausstellen lassen. Es besteht die Möglichkeit aus dem Archiv des Gesundheitsamtes auch frühere Impfdaten (die Aufbewahrungsdauer beträgt 30 Jahre) recherchieren und dokumentieren zu lassen.

Bitte beachten Sie

Vereinbaren Sie mit der zuständigen Ansprechperson vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Notwendige Unterlagen

Alle vorhandenen Impfunterlagen

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)

Gebühren

Die Ausstellung der Zweitschrift eines Impfausweises ist kostenpflichtig, wenn Impfunterlagen ggf. aus dem Gesundheitsamt-/ Patientenarchiv angefordert bzw. erst nach vorhandenen Unterlagen gesucht werden muss.

Die Gebühr beträgt 15,00€.

Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).

Es ist bisher nur eine Barzahlung möglich.

Links

Ansprechpersonen

Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3835 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)