Agrarförderung

Kooperative Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Biodiversität – FP 3220

Das Landwirtschaftsamt Teltow-Fläming informiert:

Im Rahmen der kommenden Herbstantragstellung auf Agrarförderung können landwirtschaftliche Einzelunternehmen gefördert werden, die sich als Kooperative aus mindestens drei Mitgliedsbetrieben zusammengeschlossen haben, um gemeinschaftlich Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen umzusetzen.

Für eine Beantragung des Förderprogramms sind jedoch bestimmte Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Diese müssen teilweise bereits im Vorfeld der eigentlichen Antragstellung erbracht werden. Die entsprechenden Hinweise zur Förderung sind auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg zu finden:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirtschaft/foerderung-kooperativer-massnahmen-klimaschutz/#

Wichtig: Um förderfähig zu sein, ist ein Fachkonzept bis spätestens 15. September 2023 im MLUK einzureichen.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen des Landwirtschaftsamtes, Bereich Agrarförderung, gern zur Verfügung.

Agrarförderung

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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