Landwirtschaft: Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Herbstantragstellung ab sofort möglich

Die Förderung einer nachhaltigen und standortangepassten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen wird im Land Brandenburg fortgeführt. Unter dem Gesichtspunkt für mehr Nachhaltigkeit, Natur- und Klimaschutz werden wieder verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten. So können mit der ELER-Herbstantragstellung für das Antragsjahr 2024 folgende Anträge gestellt werden.

Förderanträge für ein Jahr (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024)

  • FP 810: Extensive Grünlandbewirtschaftung (nur in Kombination mit FP 3110 oder FP 3130)
  • FP 860: Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen
  • FP 870: Erhaltung tiergenetischer Ressourcen
  • FP 880: Ökologischer Landbau

Förderanträge für fünf Jahre (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028)

  • 3110: Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung (Zusatzbindungen zur Kombination mit Grundförderung FP 810 Bindung 711, FP 880, Bindung 782/882, FP 50 Bindung 11Z, ÖR 4)
  • 3120: Naturschutzorientierte Beweidung (nur Bindung 2121 und 2123 Beweidung mit Schafen, Ziegen und Pferden)
  • 3130: Moorbodenschutzmaßnahmen (Zusatzbindungen zur Kombination mit Grundförderung FP 810 Bindung 711, FP 880, Bindung 782/882, FP 50 Bindung 11Z, ÖR 4)
  • 3140: Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland
  • 3150: Erhalt und Pflege von Streuobstbäumen
  • 3190: Wasserqualität
  • 3210: Naturschutzorientierte Ackernutzung (nur Bindung 2215 und 2216)
  • 3220: Umsetzung Kooperativer Klima- und /oder Biodiversitätsmaßnahmen
  • 3230: Bodenschutz - Anbau großkörniger Leguminosen (nicht für Ökobetriebe)

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/agrarpolitik/neue-gap-foerderperiode-ab-2023/agrarumwelt-und-klimamassnahmen/

Keine Förder- und Erweiterungsanträge

Für folgende Fördergegenstände sind keine Förder- und Erweiterungsanträge zugelassen:

  • FP 3120 (Naturschutzorientierte Beweidung)
    • Beweidung von Heiden mit Rindern - Bindung „2122“
    • Beweidung von ertragsschwachem Dauergrünland und Dauergrünland unter etablierten lokalen Praktiken (NC 492) mit Rindern – Bindung „2124“
  • FP 3130 (Moorbodenschutzmaßnahmen)
    • Moorschonende Bewirtschaftung (40 cm unter Flur – Bindung „2131A“
  • FP 3200 (Wasserrückhalt)
    • Wasserrückhalt in der Landschaft – Bindung „2201, 2202, 2203“
  • FP 3210 (Naturschutzorientierte Ackernutzung)
    • Feldvogelinseln – Bindung „2211“
    • Lichtacker - Bindung „2213A und 2213B“
    • Nutzung von Ackerland als extensives Grünland – Bindung „2214“
    • Ackerland-Aufsattelförderungen „Verzicht auf Düngung jeglicher Art“ und „Zuschlag für Verwendung alter Sorten (Genreserve)“ – Bindung „2215 A und 2215 B“

Einschränkungen und Änderungen ab 2024

FP3110 (Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung)

Für das FP 3110 (Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung) gibt es ab 2024 drei neue Kulissen. Diese können im WebClient in der GIS-Ansicht über die „Legende“ angezeigt werden.

  • „Verzicht auf jegliche Düngung oder Nutzungspause“ –  Bindung 2111A/3111A, 2114/3114
  • „Mahdverfahren/Beweidung“ – Bindung 2111B/3111B, 2111C/3111C, 2115/3115, 2116/3116
  • „Späte Nutzungstermine auf Grünland“ – Bindung 2112/3112, 2113/3113

Bei den Bindungen je Kulisse wurden die Auszahlungsbindungen 3xxx benannt. Die Kulissen gelten analog für die Bindungen 2xxx zum Förderantrag/Erweiterungsantrag/Ersetzungsantrag.

FP 3140 (Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland, Richtlinie Klimaschutz)

Hier gibt es für das Jahr 2024 eine neue Kulisse:
„Feuchtgebiete und Moore“ – Bindung 2141 und 2142 (dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Grünland).

FP 3210 (Naturschutzorientierte Ackernutzung, Richtlinie Biodiversität)

Es wird eine Einzelfallprüfung für die Bindung 2216 „Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland“ eingeführt.
Die Antragssteller*innen müssen einen Bestätigungsvermerk der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) einreichen.
Die zu bewilligenden Einzelfälle beschränken sich auf Ackerflächen, die in einem FFH-Gebiet und/oder in einem Naturschutzgebiet liegen. Die Umwandlung in Grünland muss dem Erhalt bzw. der Verbesserung des Erhaltungszustandes eines Lebensraumtyps dienen, für den Brandenburg eine besondere Verantwortung hat und der nicht in der Kulisse „Feuchtgebiete und Moore“ liegt.

FP 880 mit Verpflichtung bis 31. Dezember 2023

Antragsteller*innen können für den Verpflichtungszeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 einen Förderantrag stellen.

Verpflichtende Naturschutzberatung für die FP 3110, 3120, 3210 und 3150

Die betreffenden Antragsteller*innen erhalten im 1. Quartal 2024 eine Information, um an einer Naturschutzberatung teilnehmen zu können.

Hinweise zu möglichen Erweiterungs- und Ersetzungsanträgen finden Sie in der Hinweisbroschüre „Erläuterungen und Hinweise“ zum ELER-Antrag 2024.

Termine der ELER-Antragstellung

  • Programmfreigabe: ist erfolgt
  • Eingang der Anträge: bis 15. Dezember 2023 (Ausschlusstermin: Anträge, die nach dem 31. Dezember 2023 eingehen, werden abgelehnt
  • Einreichung Tierbestandsnachweis ELER: 3. bis 13. Januar 2024
  • Korrekturen: bis 13. Januar 2024
  • Start der Antragstellung mit Referenz: 27. Oktober 2023
  • Programmtechnische Hilfe: 8. November bis 15. Dezember 2023
  • Anfragen nur per E-Mail: profil-inet@data-experts.de
  • Nutzer finden die E-Mailadresse im Infofenster des inet-WebClient (oben links)

Der ELER-Antrag (WebClient) kann im Internet unter www.agrarantrag-bb.de aufgerufen werden. Das Antragsverfahren ist wie der Antrag auf Agrarförderung 2023 aufgebaut. Alle Flächen sind in der Anlage 1 – Nutzungsnachweis (ELER) – anzugeben.

Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Seite des LELF. Dort finden Sie z. B. unter dem Abschnitt: „Downloads“ die Kombinationstabelle, die o. g. Hinweisbroschüre, die Nutzcodeliste usw. sowie unter dem Abschnitt „Beiträge – Antrag elektronisch stellen“ Informationen zum neuen Anmeldeverfahren „authega“.

Anmeldung und Einreichung der Anträge

  1. Wenn eine Anmeldung in der Antragssoftware mit BNR-ZD und ZID-PIN erfolgt, ist der unterschriebene Datenbegleitschein beim Landwirtschaftsamt bis 15. Dezember 2023 einzureichen.
  2. Wenn eine Anmeldung mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung („authega“) erfolgt, ist kein Datenbegleitschein erforderlich.

Kontakt für Rückfragen

Frau S. Grofe
Agrarförderung

Sachbearbeiterin

Zimmer: C3.2.04

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4712
03371 608 9500

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)