Neue Gebührenordnung

Amtliche Tätigkeiten und Bescheinigungen im Veterinärwesen und der Lebens- und Futtermittelüberwachung

Seit dem 19. Dezember 2023 gilt eine landesweite Gebührenordnung für amtliche Tätigkeiten und Bescheinigungen im Veterinärwesen und der Lebens- und Futtermittelüberwachung:

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomsgiv

Neu ist, dass nicht wie in der Vergangenheit alle amtlichen Kontrollen gebührenfrei sind. Rechtskonformes Verhalten lohnt sich allerdings, da dann keine gebührenpflichtigen Nachkontrollen notwendig sind.

Plan- und Routinekontrollen bleiben kostenfrei. Für Anlasskontrollen oder Nachkontrollen sowie für Amtshandlungen zum Ausstellen von Attesten und Bescheinigungen sind Gebühren zu erheben. Das ist für viele Amtshandlungen und Atteste nicht neu. Allerdings sind die zu erhebenden Gebühren teilweise deutlich angestiegen, und es gibt auch neue gebührenpflichtige Tatbestände.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat nach den geltenden Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechtes die vorgesehenen Rahmengebühren für einzelne, häufig wiederkehrende Amtshandlungen oder Bescheinigungen vorbestimmt. Kriterien sind der verwaltungsrechtliche Aufwand und der wirtschaftliche Nutzen des Gebührenschuldners. In der Gebühr sind zukünftig die Fahrtkosten, der sächliche und personelle Verwaltungsaufwand sowie die benötigte Arbeitszeit enthalten. Grundsätzlich gilt: Je länger eine Kontrolle dauert, je höher der Aufwand zum Ausstellen eines Attestes ist, desto höher ist die zu erhebende Gebühr.

Beispiele

Neu ist eine Gebühr von mindestens 35 Euro für die Registrierung einer Tierhaltung.

Für das Ausstellen von Gesundheitsbescheinigungen für Drittländer beträgt die Gebühr nun 38 Euro von bis zu 5 Hunden oder Katzen. Das Erstellen eines Wanderattestes für Imker kostet nach der neuen Gebührenordnung zwischen 20 und 55 Euro, je nach Anzahl der Völker.

Für das innergemeinschaftliche Verbringen von Pferden (z. B. zum Verkauf, zu Turnieren, zur Mitnahme in den Urlaub) sind jetzt mindestens 200 Euro je Gesundheitsbescheinigung zu entrichten. Es können mehrere Pferde in einer Bescheinigung attestiert werden.

Bei der Abfertigung von Tiertransporten mit Nutztieren steigt die Gebühr je nach Zeitaufwand und Anzahl der Tiere. Die Gebührenspanne beträgt hier 196 bis 1838 Euro. Dazu kommt auch immer eine Gebühr für den Zeitaufwand der Kontrolle nach EU-Tierschutztransportverordnung.

Im Zuständigkeitsbereich der Lebensmittelüberwachung bleiben die Routinekontrollen weiterhin gebührenfrei. Sollten Mängel Nachkontrollen erforderlich machen, sind Gebühren zwischen 22 bis 1002 Euro zu entrichten. Auch hier richtet sich die Gebühr nach dem wirtschaftlichen Nutzen des Gebührenschuldners und dem Verwaltungsaufwand. Ein Imbissbetreiber muss mit einer Gebühr von mindestens 50 Euro rechnen; bei großen, überregional tätigen Lebensmittelproduzenten kann die Gebühr auf bis zu 1.000 Euro steigen.

Im Rahmen der Erstellung von Veterinärbescheinigungen für die Ausfuhr von Lebensmitteln fallen Gebühren zwischen 40 und 560 Euro an; beispielsweise sind für eine LKW-Sendung von 20 Tonnen und einen tierärztlichen Aufwand von maximal einer Stunde 300 Euro zu berechnen.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)