Wohnungssuche

Die Internetseiten der Städte und Gemeinden bieten für Wohnungssuchende zahlreiche Informationen. So sind Kontakte zu den kommunalen Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften wie auch Maklern zu finden.

Mietpreisgebundene Wohnung

Wenn Sie eine mietpreisgebundene Wohnung anmieten wollen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Dieser ist einkommensabhängig.
Den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein richten Sie zweckmäßigerweise an die Verwaltung des Amts bzw. der Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie ziehen möchten. Sie können den Wohnberechtigungschein auch bei der zuständigen Verwaltung Ihres jetzigen Wohnortes beantragen.

Wohnraum- und Sozialberatung

Wer Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung fürArbeitssuchende, auch Hartz IV genannt) oder SGB XII (andere Formen der Sozialhilfe) erhält, kann bei der Wohnungssuche Unterstützung erhalten. Der Landkreis Teltow-Fläming bietet dafür eine Wohnraum- und Sozialberatung an.  Allerdings kann er keine Wohnungen vermitteln oder vergeben. Wenden Sie sich für die Wohnraum- und Sozialberatung an nebenstehenden Kontakt.

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)