Ist die Geflügelpest nicht längst im Abklingen? Warum müssen die Tiere im Landkreis Teltow-Fläming nach wie vor im Stall bleiben? Fragen wie diese erreichen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt dieser Tage regelmäßig. Hier die Erklärung:
Nach wie vor gibt es Nachweise von Geflügelpestbefunden bei Wildvögeln im Landkreis Teltow-Fläming. Eine Übersicht wird im Internetauftritt des Landkreises veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
https://www.teltow-flaeming.de/gefluegelpest
Weitere (neue) Maßnahmen, die über die Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und das Verbot von Ausstallungen vom 28.10.2025 hinaus gehen, gibt es im Landkreis Teltow-Fläming derzeit nicht.
Der Landkreis Teltow-Fläming hat die Allgemeinverfügung aus gutem Grund nicht befristet. Derzeit gibt es hier, aber auch im gesamten Land Brandenburg nach wie vor positive Befunde für die Geflügelpest bei Wildvögeln. In mehreren Landkreisen gibt es auch Geflügelpest beim Hausgeflügel (derzeit sind 13 Geflügelhaltungen im Land Brandenburg betroffen). Tritt die Geflügelpest beim Hausgeflügel auf, ist nicht nur der Bestand zu töten, es gibt auch viele Maßnahmen für alle Geflügelhalter in den dann zu bildenden Schutzzonen. Außerdem ist der Wildvogelzug noch nicht beendet. Damit hat sich an der Risikobewertung für den Landkreis Teltow-Fläming nichts geändert und die genannte Allgemeinverfügung bleibt bestehen.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beschäftigt sich regelmäßig mit der Risikobewertung für die Geflügelpest. Den Veterinären ist selbstverständlich bewusst, dass die Aufstallung von Geflügel aus Tierschutzgründen nur so lange erfolgen sollte, bis die erhöhte Infektionsgefahr des Eintrages von Geflügelpestviren in die Hausgeflügelbestände wieder vorbei ist.
Alle aktuellen Informationen sind im Internetauftritt des Landkreises zu finden. Dort gibt es auf der Startseite sogar einen extra Button für das „Top-Thema“ Geflügelpest. Sobald die Allgemeinverfügung aufgehoben werden kann, wird die Information u. a. dort veröffentlicht und im Amtsblatt bekanntgegeben.
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
03371 608 2200
03371 608 9040
veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle