Die nächste Anglerprüfung der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Teltow-Fläming findet am Mittwoch, dem 25. September 2024, um 17.00 Uhr im Kreishaus in Luckenwalde statt. Die Prüflinge haben zwei Stunden Zeit, um die Fragen zu beantworten.
Die erfolgreich bestandene Anglerprüfung ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines. Dieser wird für das Angeln von Raubfischen benötigt, Friedfische dürfen im Land Brandenburg ohne Fischereischein geangelt werden. Man benötigt den Fischereischein auch, wenn man in anderen Bundesländern die Angel auswerfen möchte.
Für die Teilnahme an der Anglerprüfung ist vorab ein formgebundener Antrag bei der Unteren Fischereibehörde zu stellen. Die Gebühr für die Anglerprüfung beträgt 25 Euro. Die Anträge sind in der Unteren Fischereibehörde erhältlich oder unter dem unten angeführten Link auf der Homepage des Landkreises zu finden.
Die Fischereibehörde erreichen Sie unter der Telefonnummer: 03371-608 2114 oder über E-Mail: jagd-fisch@teltow-flaeming.de
Link: Anglerprüfung - Landkreis Teltow-Fläming (teltow-flaeming.de)
Frau A. Otto
Ordnung, Sicherheit, Jagd und Fischerei
Sachbearbeiterin Untere Fischereibehörde
Zimmer: A1.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2114
03371 608 9020
ariane.otto@teltow-flaeming.de
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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