Zu erhöhter Aufmerksamkeit mahnt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming, nachdem bei einer Wildgans in Glau, Ortsteil der Stadt Trebbin, Geflügelpest nachgewiesen wurde. Der positive Testbefund wurde dem Amt am 19. Oktober 2025 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) übermittelt. Es handelt sich um den ersten Nachweis bei einem Wildvogel in diesem Jahr, in Hausgeflügelbeständen des Landkreises gibt es bislang keine Erkrankungen. Deshalb wird das Veterinäramt derzeit noch keine weiteren Schutzmaßnahmen veranlassen – warnt jedoch vor der Gefahr und gibt Hinweise zum richtigen Verhalten.
Am Dienstag, 14. Oktober 2025, wurde das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming über den Fund einer taumelnden Wildgans in der Nähe der Glauer Kirche informiert. Das Tier wurde durch den zuständigen Jäger erlegt und am Mittwoch zum Veterinäramt nach Luckenwalde gebracht. Die Wildgans zeigte außer den Verhaltensauffälligkeiten keinerlei Krankheitszeichen und war in sehr gutem Ernährungszustand. Trotzdem wurde sie ans Landeslabor Berlin Brandenburg zur Untersuchung auf Geflügelpest eingesandt.
Am Donnerstagabend stand der vorläufige Befund im Landeslabor fest, der Geflügelpesterreger „Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1“ wurde in der Wildgans nachgewiesen. Die Bestätigung durch das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), erfolgte am 19. Oktober 2025. Dies ist der erste positive Geflügelpestbefund bei einem Wildvogel im Landkreis Teltow-Fläming in diesem Jahr.
Zum Schutz der eigenen Tiere sollten folgende Dinge beachtet bzw. Maßnahmen getroffen werden:
Wer Geflügel hält, ist bei Tierverlusten von mehr als zwei Prozent des Bestandes, erheblichem Nachlassen der Legeleistung oder Gewichtsverlust verpflichtet, einen praktischen Tierarzt hinzuziehen, um Geflügelpest auszuschließen.
Generell gilt, dass einzelne tote Wildvögel immer vorkommen können. Wem jedoch ein gehäuftes Sterben von Vögeln (insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel) auffällt, der sollte dies dem Veterinäramt melden. Dazu können folgende Kontakte genutzt werden:
Das Veterinäramt erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich der Mensch mit dem Erreger der Geflügelpest anstecken kann. Infektionsquellen sind kranke oder an Geflügelpest verendete Tiere sowie deren Ausscheidungen, insbesondere der Kot. Mit einer Influenza-Schutzimpfung (saisonale Grippeschutzimpfung) kann man sich jedoch wirksam schützen.
Auch wenn nur wenige Tiere zu Hobbyzwecken gehalten werden, sei an die Meldepflicht erinnert: Wer Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) hält, hat dieses dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemäß Viehverkehrsverordnung mitzuteilen. Wer Geflügel halten will, hat der zuständigen Behörde zusätzlich zu den Angaben nach § 26 Absatz 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung mitzuteilen, ob er das Geflügel in Ställen oder im Freien hält.
Wer sein Geflügel bereits gemeldet hat, muss die Meldung nicht wiederholen.
Mehr Informationen zur Geflügelpest unter folgenden Links:
Veterinärwesen
03371 608 2215
03371 608 9040
veterinaeramt@teltow-flaeming.de
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
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Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
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