Bei einem privaten Geflügelhalter in Trebbin wurde am 31. Januar 2026 aufgrund positiver Untersuchungsbefunde durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg der Verdacht der Geflügelpest festgestellt. Am 1. Februar 2026 wurden die Untersuchungsergebnisse durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt, das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (HPAI H5N1) wurde in allen eingesandten Proben nachgewiesen.
Am Freitag, den 30. Januar 2026, erhielt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming den Anruf einer Tierhalterin, dass in ihrem Bestand von ca. 70 Hühnern, Enten, Gänsen, Tauben und einem Pfau mehrere Tiere verstorben sind. Eine Wildgans war am Montag zuvor in die Geflügelhaltung gelandet, blieb mindestens einen ganzen Tag in der Haltung und verendete anschließend. Die Mitarbeitenden des Veterinäramtes suchten sofort den Bestand auf und konnten drei weitere frisch verendete Hühner und 20 Tupferproben von Hühnern, Enten und Gänsen entnehmen und zur Untersuchung ans Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) einsenden. Nachdem am 31. Januar 2026 in allen Proben durch das LLLBB das hochpathogene Aviäre Influenzavirus nachgewiesen wurde, sprach das Veterinäramt den Verdacht auf Geflügelpest aus. Am gleichen Tag wurden das gesamte Geflügel dieses Bestandes sowie eines Kontaktbestandes in 200 Metern Entfernung getötet. Am 1. Februar 2026 gingen die Bestätigungsbefunde vom FLI ein, damit ist der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Es müssen jetzt eine Schutz- und eine Überwachungszone mit einem Umkreis von drei bzw. zehn km eingerichtet werden. Die genauen Grenzen und die anzuordnenden Maßnahmen werden derzeit durch das Veterinäramt erarbeitet und am 3. Februar 2026 auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Allgemein können wir bereits ankündigen, dass alles Geflügel in der Schutz- und Überwachungszone wieder aufgestallt werden muss. Grundsätzlich müssen die Biosicherheitsmaßnahmen durch jeden Geflügelhalter erhöht werden. Das gehaltene Geflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Die Fütterung muss grundsätzlich im Stall erfolgen. Jeder Tierhalter sollte vor Betreten des Geflügelstalls seine Schuhe wechseln und zumindest einen Kittel anziehen oder die Oberbekleidung wechseln. Bei Verlassen des Stalles sollten Schuhwerk und Kleidung im Stallbereich bleiben, die Hände sind gründlich zu waschen und zu desinfizieren. Die Geflügelhalter sollten Kontakte zu anderen Geflügelhaltungen und zu den Wildvögeln im Umkreis um den Blankensee vermeiden.
Wer sein Geflügel - und dies gilt ab dem ersten Tier - noch nicht im Veterinäramt angemeldet hat, sollte dies schnellstmöglich nachholen. Für nicht angemeldete Tierhaltungen werden keine Entschädigungen durch die Tierseuchenkasse gewährt und die Tierhalter müssen die Kosten der Tierseuchenbekämpfung selbst tragen.
Bitte wenden Sie sich an Frau Keitel unter der Telefonnummer 03371 608 2225 oder per E-Mail an veterinaeramt@teltow-flaeming.de.
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Veterinärwesen
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03371 608 9040
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Freitag, 15. Mai 2026
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