Am 1. Februar 2026 wurde der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in einem Geflügelbestand in Trebbin amtlich festgestellt. Die Bestätigung erfolgte nach positiven Untersuchungsergebnissen des Landeslabors Berlin-Brandenburg sowie des Friedrich-Loeffler-Instituts.
Rund um den Ausbruchsbetrieb in Trebbin wurden folgende Sperrzonen festgelegt:
Die genauen Abgrenzungen sind den beigefügten Karten zu entnehmen. Die Schutzzone ist Teil der Überwachungszone.
Halter von Geflügel und sonstigen gehaltenen Vögeln sind verpflichtet, ihre Tiere vom Kontakt mit wildlebenden Vögeln fernzuhalten. Die Unterbringung hat in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen zu erfolgen, die über eine nach oben dicht abgeschlossene Abdeckung sowie seitliche Begrenzungen verfügen, welche das Eindringen von Wildvögeln verhindern.
Es dürfen weder lebende Vögel aus einer Tierhaltung oder in eine Tierhaltung verbracht werden. Der Verkauf oder die sonstige Abgabe von Eiern sowie Fleisch von Geflügel und Federwild ist ebenfalls verboten. Auch der Verkauf von Erzeugnissen anderer Tiere wie Häute, Felle, Wolle, Borsten oder Federn ist verboten. Gülle darf einschließlich Mist und benutzter Einstreu nicht aus der Tierhaltung verbracht werden, sondern muss für Wildvögel unzugänglich zwischengelagert werden.
Zu den Verboten sind Ausnahmen möglich, die beim Veterinäramt schriftlich zu beantragen sind. Diese werden schriftlich genehmigt oder abgelehnt.
Geflügelhalter sind verpflichtet:
Auch Halter von Zier- oder Greifvögeln werden dringend aufgefordert, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Außerdem weist das Veterinäramt noch einmal auf die Anzeigepflicht von Geflügelhaltungen hin. Auch wenn es sich bei der Haltung nur um einzelne Tiere handelt, sind diese anzuzeigen.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft (4. Februar 2026) und gilt bis zu ihrer Aufhebung durch das Veterinäramt.
Kontaktdaten Veterinäramt:
Telefon: 03371 608 2225
E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
03371 608 2200
03371 608 9040
veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 15. Mai 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle