Isolation und Quarantäne sind in einer Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming geregelt. Sie basiert auf den Festlegungen des Robert-Koch-Instituts und auf Handreichungen des MSGIV.
Die "Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen" ist im Amtsblatt 15/2022 veröffentlicht.
Wenn das Gesundheitsamt das anordnet.
Wenn ich aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreise (s. Link)
Ich muss mich selbständig in die häusliche Isolation begeben,
(Siehe Allgemeinverfügung vom 5. Mai 2022, veröffentlicht im Amtsblatt 15/2022)
Das Gesundheitsamt stellt keine Isolations- oder Quarantänebescheinigungen aus, sofern die Absonderung auf der Grundlage der Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vom 5. Mai 2022 erfolgte.
Ein positives Ergebnis von zertifizierten AG-Schnelltests oder ein positives PCR-Testergebnis dient als Nachweis zur Absonderung gegenüber Dritten (z. B. dem Arbeitgeber). Es kann zusammen mit der Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vom 5. Mai 2022 für die Entschädigungen für Verdienstausfälle beim LASV eingereicht werden.
Wenn die Absonderung in Form eines Individualbescheides vom Gesundheitsamt angeordnet wurde, wird auch eine Quarantänebescheinigung ausgefertigt.
Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Es drohen empfindliche Strafen, wenn man gegen die Quarantäneregeln verstößt.
Das Robert Koch-Institut hat einen Info-Flyer veröffentlicht, der unter dem angefügten Link zu erreichen ist:
Informationsblatt des RKI Quarantäne und häusliche Isolierung (PDF, nicht barrierefrei)
Wenn Sie sich häuslich absondern müssen, beobachten Sie Ihren Gesundheitszustand und notieren Sie dies in einem Quarantäne-Tagebuch.
Dazu empfiehlt der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises Teltow-Fläming ein Info-Material, zu erreichen über den folgenden Link:
Die Anordnung einer Quarantäne ist in Deutschland im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt und wird vom Gesundheitsamt vorgenommen.
Im Landkreis Teltow-Fläming gilt zudem die Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen, veröffentlicht im Amtsblatt 15/2022. Damit ist ohne Individualbescheid eine Quarantäne festgesetzt ist.
Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Für einen durch die Absonderung möglichen erlittenen Verdienstausfall kann der Arbeitgeber/Selbstständige einen Antrag auf Entschädigung stellen: www.ifsg-online.de.
Eine Entschädigung wird nur Personen gewährt, die nicht erkrankt bzw. nicht arbeitsunfähig waren oder die die Pflege der erkrankten Kinder übernommen haben.
Informationen zur Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz sind auf der Internetseite des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) veröffentlicht.
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle