Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen stark betroffen sind, erhalten über die Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV weiterhin die Möglichkeit der Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung können Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Dadurch erhalten insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – eine erweiterte Förderung.
Im Rahmen der Überbrückungshilfe IV wurden branchenspezifische Sonderregelungen für folgende Bereiche angepasst:
Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 28.Februar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.
Die Antragstellung erfolgt generell über einen prüfenden Dritten unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde im Vergleich zur Neustarthilfe auf maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht.
Anträge auf Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 können Sie bis 31. März 2022 stellen.
Mit der Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt.
Antragsberechtigt sind Selbständige, die vor dem 1. Oktober 2021 (vorher: 1. November 2020) selbständig waren. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro. Für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ist die Förderung in Höhe von maximal 18.000 Euro möglich.
Den Antrag können Soloselbstständige zunächst nur selbst unter https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ (unter Nutzung des ELSTER Zertifikats) stellen.
Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften sind hingegen verpflichtet, den Antrag über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten zu stellen. Die Möglichkeit der Antragstellung über prüfende Dritte folgt in wenigen Wochen auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Eine Zusammenfassung aller aktuellen Unterstützungsangebote der Investitionsbank des Landes Brandenburg finden Sie unter folgendem Link:
Eine Zusammenfassung aller aktuellen Unterstützungsangebote der KfW-Bank finden Sie unter folgendem Link:
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Seit dem 15. April können Unternehmen den KfW-Schnellkredit 2020 für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiter*innen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben.
Weiter Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Unter folgendem Link erhalten Sie einen Überblick zu Hilfen des Landesministeriums für Finanzen und Europa, speziell zu Steuererleichterungen und Fördermöglichkeiten.
Informationen zu Steuererleichterungen des Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Die geltenden Regelungen sind hier verlinkt:
Die Umsetzung ist von den Gegebenheiten bei Ihnen im Laden abhängig. Entlang folgender Anhaltspunkte können Sie vorgehen:
Hygienestandards
Steuerung des Zutritts
Vermeidung von Warteschlangen
Maximal 10 Personen in Wartebereichen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben auf der Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept umzusetzen. Dabei sind die einschlägigen besonderen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz sowie die entsprechenden Vorgaben und Hinweise der Arbeitsschutzbehörde und des zuständigen Unfallversicherungsträgers zum Arbeitsschutz und dazu vorhandene branchenspezifische Konkretisierungen zu beachten.
Für das Personal in Kitas und Schulen gelten besondere Bestimmungen.
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle