Gesundheitsamt
03371 608 3801
03371 608 9050
gesundheitsamt@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Personen, die in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen arbeiten, müssen ab dem 16. März 2022 entweder vollständig gegen das SARS-CoV2-Virus geimpft oder nachweislich von Covid-19 genesen sein. Grundlage dafür ist § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Beschäftigte haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 16. März 2022 einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Kann dieser nicht erbracht werden oder bestehen Zweifel an Inhalt oder Richtigkeit, hat die Leitung unverzüglich das Gesundheitsamt Teltow-Fläming darüber zu informieren.
Die Einrichtungen und Unternehmen nach § 20aAbsatz1 Satz1 IfSG sind verpflichtet, an das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming eine Benachrichtigung über Personen nach § 20a Absatz 2 Satz 2 IfSG in digitaler Form über das zu diesem Zweck direkt beim Gesundheitsamt eingerichteten Internetportal „Meldeportal E 20a IfSG“ zu übermitteln:
Einzelheiten sind in einer Allgemeinverfügung geregelt, die im Amtsblatt 11/2022 veröffentlicht wurde:
Gesundheitsamt Teltow-Fläming
Tel. 03371 608 3814
Tel. 03371 608 3835
Tel. 03371 608 3810
Bundesministerium für Gesundheit: Impfprävention im Bereich einrichtungsbezogener Tätigkeiten (PDF, barrierearm)
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle