Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro können von der Corona-Krise betroffene Brandenburger Agrarbetriebe mit bis zu 100 Beschäftigten erhalten.
Darauf macht das Landwirtschaftsamt Teltow-Fläming aufmerksam und verweist auf eine Information des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg.
Die am 3. April 2020 in Kraft getretene Förderrichtlinie können Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei- und Aquakultur und des Gartenbaus nutzen, die in Corona-bedingte Liquiditätsprobleme geraten sind.
Die Fördersätze werden in Anlehnung an die Richtlinie des brandenburgischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie für gewerbliche Unternehmen gestaffelt.
Während Agrarbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten maximal 9.000 und mit bis zu 10 Mitarbeitenden maximal 15.000 Euro aus Bundesmitteln erhalten können, zahlt das Land für Landwirtschaftsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten maximal 30.000 Euro und mit bis zu 100 Erwerbstätigen maximal 60.000 Euro.
Das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung wird die Anträge bearbeiten. Die Antragsformulare stehen ab Montag, 6. April 2020, online bereit
Weitere Informationen und den Antrag finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
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